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Vorpfändung und PfÜB

Verfasst: 06.09.2005, 14:44
von happykitcat
Hallo an alle,

ich möchte eine Forderung (bereits eingeklagt) pfänden und muss (es empfiehlt sich in diesem Fall) eine Vorpfändung gem. § 845 vornehmen.

Wie und wo gebt Ihr die Frist auf dem PfÜB-Antrag an? Sowohl Vorpfändung als auch PfÜB-Antrag sollen am gleichen Tag versandt werden! (Für den PfÜB-Antrag haben wir die Soldan-Formulare.)

Bereits jetzt schon mal ein riesen :thx für eure Antworten.

Sonnige Grüße aus Berlin

Katja :pc

*schimpf*

Verfasst: 06.09.2005, 14:49
von QueenMum
1. Soldan-PfüB-Formulare sind schXXX! Wirklich! Schnapp dir mal einen Tag den Stöber und den Diepold/Hintzen und überarbeite deine Vordrucke. Es wird einem Himmelangst, was man auf den Soldan-Dingern nicht für einen Schmarrn beantragt!

2. Irgendwo gut sichtbar, am besten mit Leuchtmarker anmalen

:wink:

Verfasst: 06.09.2005, 15:43
von happykitcat
Hallo QueenMum,

ich weiß, dass die echt sch**** sind, aber mein Chef möchte, dass ich die erst einmal aufbrauche. Meine Vorgängerin hatte die glorreiche Idee, gleich was weiß ich wie viele von diesen Dingern zu bestellen. :hm :frust :roll:

Ich habe mir ja zwischenzeitlich auch schon Vorlagen im PC erstellt, die je nach Bedarf dann anwenden kann, aber zuerst müssen die Formulare weg, bevor ich die nehmen darf. :(

Aber ich lass den Kopf nicht hängen, sind ja zum Glück nicht mehr arg so viele. :roll:

Sonnige Grüße aus Berlin

Katja :pc

Verfasst: 06.09.2005, 15:46
von wifey
Hallo Katja,

Frist gebe ich gar keine auf dem PfüB an. Es wird halt beides an einem Tag gemacht und rausgeschickt und wenn ich nach 14 Tagen noch nix gehört habe, rufe ich einfach (als kleine dumme ReNo) bei Gericht an und frage nach wie weit die sind und was ich tun kann, damit die Frist eingehalten wird.

Hatte glücklicherweise bis heute noch nie Probleme mit der Vorgehensweise

Verfasst: 06.09.2005, 15:47
von wifey
Hi Katja,

kannst Dich auf den Vordrucken doch bestimmt auch mal verschreiben, dass der Packen ganz schnell kleiner wird ;-)

Verfasst: 07.09.2005, 08:38
von Johannsen
Dick und fett auf den PfüB-Vordruck "Eilt - Vorpfändungsfrist läuft!" schreiben.

Das ist zwar keine Garantie, aber in den meisten Fällen wird das Gericht diesen Hinweis beachten.

Verfasst: 07.09.2005, 10:48
von Andreas
Das mache ich auch immer so, wie Johannsen sagt:

Direkt aufs erste Blatt oben nen dicken Hinweis mit Kuli oder rotem Edding :
EILT - ZAHLUNGSVERBOT LÄUFT. DANKE !
und dann klappte das bis heute noch immer sehr gut.

Noch ein Tipp!

Verfasst: 23.09.2005, 10:05
von Jara
Hallo Katja,

ein kleiner Tipp von mir, vielleicht ist das ja eh jedem klar :-))) (mir war es nicht klar!!!)

Wenn vorläufiges Zahlungsverbot raus ist und nicht innerhalb der Frist der Pfüb zugestellt wurde, dann kann man ein neues Zahlungsverbot hinterherschicken! Das kann man quasi so oft machen, bis der Pfüb zugestellt ist.

MIr ist das letztes Jahr passiert, dass der Pfüb eben nicht zugestellt wurde bzw. Wochen später, weil das Gericht einfach superlangsam war!
Ich hatte dort mehrmals angerufen und leider erst hinterher rausgefunden, dass ich durch neue Zahlungsverbote hätte verhindern können, dass uns die Forderung "durch die Lappen" geht.

Es handelte sich um rückständigen Arbeitslohn der dann tatsächlich weg war!!!

Kommt wohl in der Praxis eher selten vor, dass Gerichte den Hinweis derart ignorieren, aber hier war es so ....

Sonnige Grüße
Manuela

AUFGEMERKT!!!

Verfasst: 23.09.2005, 10:22
von QueenMum
Hallo Manuela!

Es ist zwar richtig, dass man unbegrenzt viele VZV´s in die Landen schicken kann, bis der PfÜB zugestellt ist,

ABER

1. bekommst du ein Problem mit den Kosten für die ganzen VZV´s. mE zählen diese nicht zu den notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung im Sinne des § 788 ZPO

2. ist dein Rang futsch! Es gibt eindeutige Rechtsprechung, dass mehrere vorläufige Zahlungsverbote nicht den Rang des ersten Zahlungsverbotes sichern!

Ist zwar schade, aber es ist nunmal so :klugscheiss

Ich bin eher für das Praktische :-)))

Verfasst: 23.09.2005, 10:39
von Jara
Hallöchen :-))

klar, wenn der Pfüb nicht innerhalb der Frist zugestellt wird, verliert man den Rang und wenn man 10 vorläufige Zahlungsverb. macht, dann entstehen jede Menge Kosten!

Ich bin mehr für das Praktischev :wippe , d. h. ich weiß, wenn der Pfüb nicht innerhalb der Frist beim ersten vorläufigen Zahlungsverbot zugestellt ist, bringe ich das nächste auf den Weg!
ist immer noch besser als zu warten, ob der Pfüb mal endlich irgendwann zugestellt wird.

Und in der Praxis werden eh nicht mehr als zwei vorl. Zahl.verb. notwendig sein...

Aber trotzdem danke fürs "klugscheißen" :-))) :lol:

Sonnige Grüße
Manuela