Hallo Manuela,
zu dem Thema hatte ich schon mehrfach Threads hier geschrieben. Inzwischen wurde der PfÜB erlassen und aufgrund der Vorpfändung hatte die Schuldnerin auch schon gezahlt.
Es war halt bei mir der erste Fall, wo dies notwendig war, da ich die Verhältnisse in der Firma auch privat kenne (unsere Mandantin ist eine gute Bekannte von mir und war dort angestellt).
Aber trotz dem für Deine Antwort.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
PS: Dein PfÜB wurde doch nicht zufällig im AG Schöneberg in Berlin erlassen oder? Die haben Bearbeitungszeiten von bis zu sechs Monaten wegen zu wenigen Rpflg.
Vorpfändung und PfÜB
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