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Widerspruch - streitiges Verf- KFA

Verfasst: 23.01.2008, 11:41
von bianca82
Ich stehe gerade mächtig auf dem Schlauch ...

Also wir haben gegen einen MB Widerspruch eingelegt. Sache ging also ins streitige Verfahren. Seitens der Kläger erfolgte sodann aber keine Anspruchsbegründung sondern die Rücknahme des MB-Antrages.

So nun soll ich einen Kfa machen. Zunächst muss ich noch einen Kostenantrag stellen hinsichtlich der Kostentragung des Klägers oder?

Kann ich im KfA den Widerspruch mit geltend machen, ich weiß die Gebühr geht in der Verfahrensgeb. auf, aber ich meine wegen PTE?

Verfasst: 23.01.2008, 13:54
von bianca82
Hallo Echo ....

Verfasst: 23.01.2008, 21:44
von Sandra S.
Hallo Echo zurück :wink:

Als erstes musst du natürlich einen Kostenantrag stellen, und zwar beim Gericht, das im Mahnbescheid als streitiges Gericht benannt wurde (also nicht beim Mahngericht).

siehe dazu BGH-Beschluss vom 07.10.2004, Az.: I ZB 20/04.


EDIT: Die Gebühr für den Widerspruch kannst du mit in den KfA nehmen.

Verfasst: 23.01.2008, 21:56
von rosa
ja genau.ich würde das in einem machen, also beantragen, dass dem kläger die kosten auferlegt werden und dann direkt den kfa dazu! wie ich sehe hast du ja ra-micro der rechnet das ja dann allein , also die 0,5 wi.gebühr + 1,3 verf.geb, (und genau richtig gedacht:rechnet sich zwar an, ist aber für die auslagen wichtig)