Mahnbescheid, Mandant Gemeinde

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Lahmi
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#1

22.01.2008, 19:40

Hallo!!

Muss einen MB erstellen. Mandant ist Gemeinde. Hat jemand eine Idee, wie ich den Antragsteller eingeben muss. Firma ist es ja nicht und ansonsten muss ein Anredeschlüssel (Frau/Herr) ausgewählt werden. Muss ich den Bürgermeister als Antragsteller nehmen? Ist noch nur der Vertreter, oder?

Es geht um Kosten für einen Kanalanschluss. Welchen Anspruchsgrund kann ich wählen?
StineP

#2

22.01.2008, 19:55

Du gibst die Gemeinde ein als .... hm, gute Frage...

der gesetzliche Vertreter ist der Bürgermeister
Lahmi
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#3

23.01.2008, 14:02

@StineP

Danke für die schnelle Antwort.

Hab mal beim Mahngericht nachgefragt. Ich soll in Spalte 3 die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft eintragen und bei der Rechtsform "Gemeinde" hinschreiben. Und als Vertreter den 1. Bürgermeister.

Weiß jetzt bloß noch nicht welchen Anspruchsgrund ich nehmen soll (Restforderung wg. Kosten für Kanalanschluss) -> Restforderung abzgl. Gutschriften?
anke*71
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#4

28.01.2008, 12:44

Hallo! Habe diesbezüglich auch ein kleines Problem :?: Sind Gemeinden/Samtgemeinden vorsteuerabzugsberechtigt?

Was übrigens die Rechtsform betrifft, so ist eine Gemeinde eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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Zauberdrops
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#5

28.01.2008, 12:50

HAAAALLT!
Kommando kehrt, bitte!

Gemeinden sind gerichtskostenbefreit! Das ist wichtig, sonst werden der Gemeinde die Gerichtskosten aufgedrückt - und die werden sich schön bei euch bedanken!

Lahmi und Anke, bitte wendet euch an die Gemeinde und fragt dort nach der Kennziffer, die das Mahngericht der Gemeinde mitgeteilt hat. Leider weiß ich nicht, wer für sowas zuständig ist - fragt euch einfach durch.

Und wenn ihr mit der Kennziffer arbeitet, keine Vertretung eingeben! Die Daten der "Gekennzifferten" liegen dem Mahngericht vor - anderenfalls gibt es nämlich eine Beanstandung und ihr müsst den kompletten MB nochmal stellen.

(Exakt so erlebt im Dezember 2007.)

@Anke: Ja, Gemeinden und Samtgemeinden sind vorsteuerabzugsberechtigt.

@Lahmi: Schuster dir den Anspruchsgrund doch einfach selbst - da ist doch eine Zeile für alles, was nicht im Katalog steht. Da schreibst du rein "Restforderung aus Kanalgebühren gem. Rechnung vom ..." und evtl. noch die Anschrift.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
anke*71
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#6

28.01.2008, 13:10

Vielen Dank!

Die Sache mit der Gerichtskostenbefreiung war mit bekannt und die Kennziffer liegt mir auch bereits vor.

Allerdings war ich mir wie gesagt hinsichtlich der Vorsteuerabzugs-berechtigung nicht sicher und wollte mir vor unserem Mandanten (SG) auch nicht diese Blöße geben und dort nachfragen!

LG Anke
Lahmi
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#7

28.01.2008, 19:06

@Zauberdrops

Oh mann, das wusste ich natürlich nicht mit der Kennziffer. Hab es jetzt so eingetragen wie mir das Mahngericht es gesagt hat (die haben mich aber auch nicht auf eine evtl. Kennziffer hingewiesen). War mir auch nicht ganz sicher, ob Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt. Soweit ich weiß, besteht bei Kommunalangelegenheiten keine Vorsteuerabzugsberechtigung!?!
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