Wie kriege ich diesen Schuldner dran ?

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Andreas

#1

21.06.2006, 12:30

Hallo Forum,

ich stehe hier vor einem kleinen Problem :

Wir haben ca. 34.000 € + weitere Zinsen tituliert.

EV-Protokoll vom 01.03.2005 auf Antrag eines weiteren Gläubigers liegt mir vor.

Der Schuldner, * 1970, ist selbständig als Informatiker tätig und einer Person (Kind, * 2002) unterhaltsverpflichtet. Vermögen besitzt er nicht (mehr). Er hatte damals eine goldene Halskette, ca. 20 Jahre alt, Wert unbekannt. Die dürfte mittlerweile wohl gepfändet / verschwunden sein.

Er wohnt kostenlos bei jemandem und wird von seiner Familie unterstützt. Er darf kostenlos ein Fahrzeug Nissan 350 Z (teurer, neuer Sportwagen !) nutzen, das im Eigentum des "Wohnungsspenders" steht. Er hat Rentenanwartschaften (lohnt vermutlich eh nicht), und ein Guthabenkonto bei einer Postbank (dürfte wohl auch inzwischen gepfändet sein).

Meine Frage:

Wie kriege ich diesen gewieften Sack dran :nachdenk

Hat jemand eine Idee ?
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Mia
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#2

21.06.2006, 12:35

Eventuell sein Verdienst als Informatiker pfänden? Kennst du Kunden von ihm? Hat er ein Büro? Vielleicht den GV zum Büro schicken?

Wenn er arbeitet, dann hat er doch bestimmt auch ein Konto, auf welches seine Kunden seine Rechnungen überweisen.
:?:
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wifey
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#3

21.06.2006, 12:50

Da fällt mir momentan auch nur zu ein: herausfinden, wer die Kunden sind und denen das Zahlungsverbot auf den Tisch knallen.
Aber wie man das herausfindet ... ?!?
Wir hatten mal nen Schuldner, dem konnte man problemlos mit dem Auto folgen. Sein Firmenwagen war auch recht auffällig. Da hatten wir das Problem, dass der fast nur gegen Vorkasse gearbeitet hat (der wußte warum --> er hat fürchterlich schlampig gearbeitet :-()
Viele Grüße

ich
Jara
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#4

21.06.2006, 13:06

Mir ist als erstes Pfändung der Domain (wird er ja als Informatiker haben?) eingefallen, doch könnte in dem Fall ein Fall des 811er sein...

Aber zum "Ärgern" vielleicht doch versuchen...?
Was ist mit dem Auto? Kann man da nicht irgendwie ran? Hat er GVZ Schein, Brief etc. vorgelegt, woraus sich ergibt, dass es tatsächlich nicht sein Auto ist?

Hier zur Pfändung von Domains noch was:

Pfändung von Internet-Domains und deren Verwertung
2005nr
ZPO §§ 857, 811 Nr. 5
Die Pfändung von Internet-Domains als anderes Vermögensrecht i.S.v. § 857 ZPO ist grundsätzlich möglich. Der Einwand, Namensrechte Dritter würden durch die Pfändung verletzt, ist im Vollstreckungsverfahren unbeachtlich. Die Versteigerung einer Internet-Domain über ein Internet-Auktionshaus ist eine zulässige Verwertungsmöglichkeit. Internet-Domains können gem. § 811 Nr. 5 ZPO unpfändbar sein, wenn sie als Arbeitsmittel für die Fortsetzung der Erwerbstätigkeit des Schuldners erforderlich sind.2005nr
LG Mönchengladbach, Beschl. v. 22. 9. 2004 - 5 T 445 / 04


Die Homepage wirst du dir ja auch schon angeguckt haben...

sonst fällt mir auch grad nichts mehr ein :cry:
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MG
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#5

21.06.2006, 13:30

Hallo.

Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht, der Staatsanwalt kann da viel mehr lustiges ermitteln als Ihr.

Aber bitte die Anforderung des § 170 StGB beachten. Die sollten dann schon vorliegen!

Gruß
Andreas

#6

21.06.2006, 13:43

Danke für die bisherigen Hinweise.

Diverse Domains und wohl auch einen Grund für eine erneute EV konnte ich mittlerweile herausfinden :teufel

Wozu das Netz doch gut ist :D

Wir vertreten übrigens einen sonstigen Gläubiger, nicht den Unterhaltsgläubiger. Ob er den zahlt, weiß ich nicht.
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