Guten Morgen zusammen!!
Kaum bin ich wieder bei der Arbeit, muß ich Euch doch direkt mal was fragen:
Kann man eigentlich bei der Forderungsanmeldung zum Insolvenzverfahren so etwas wie Fristverlängerung beantragen?
Hintergrund: Die Anmeldung muß morgen eigentlich beim Insolvenzverwalter sein, ich habe hier einen Posteingangsstapel von ca. 20 cm und ca. 130 unbearbeitete Mails. (Na ja, und so ungefähr 10 Fristen, die diese Woche auslaufen)
Die Insolvenzsache gehört hier eher zu den umfangreicheren. Soll ich erst mal nur einen ca.-Betrag anmelden oder kann man wirklich so was wie Fristverlängerung beantragen?
Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
- happykitcat
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Hallo Tanja,
in meiner Ausbildungskanzlei (Insolvenzverwalter) haben wir das immer folgendermaßen gehandhabt:
Eigentlich sollten die Anmeldungen bis zur Frist eingegangen sein, aber wir haben auch die bearbeitet, die bis einen Tag vor dem Prüfungstermin eingegangen sind.
Teilweise haben die Gläubiger aber auch erst einmal grob geschätzte Werte eingereicht, um die Frist zu wahren, diese Beträge wurden dann zwar im Termin bestritten, aber man kann ja als Gläubiger dann immer noch eine Nachbesserung vornehmen (dies kann auch schon vor dem Prüfungstermin erfolgen, muss aber nicht).
An deiner Stelle würde ich erst einmal die ca. Beträge anmelden und dann das Bestreiten im Termin abwarten und dann korrigieren. Ich weiß ja leider nicht, wie der betreffende Ins-Verwalter das sieht, wenn man verspätet die Anmeldung einreicht.
Sonnige Grüße aus Berlin
Katja
in meiner Ausbildungskanzlei (Insolvenzverwalter) haben wir das immer folgendermaßen gehandhabt:
Eigentlich sollten die Anmeldungen bis zur Frist eingegangen sein, aber wir haben auch die bearbeitet, die bis einen Tag vor dem Prüfungstermin eingegangen sind.
Teilweise haben die Gläubiger aber auch erst einmal grob geschätzte Werte eingereicht, um die Frist zu wahren, diese Beträge wurden dann zwar im Termin bestritten, aber man kann ja als Gläubiger dann immer noch eine Nachbesserung vornehmen (dies kann auch schon vor dem Prüfungstermin erfolgen, muss aber nicht).
An deiner Stelle würde ich erst einmal die ca. Beträge anmelden und dann das Bestreiten im Termin abwarten und dann korrigieren. Ich weiß ja leider nicht, wie der betreffende Ins-Verwalter das sieht, wenn man verspätet die Anmeldung einreicht.
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Katja
schau immer nach vorne, nie zurück
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Hi Tanja,
ist doch kein Problem, mache ich doch gerne.
Sonnige Grüße aus Berlin
Katja
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