Vollstreckungstitel berichtigen ?

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Wolfspeter
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#1

20.06.2006, 09:18

Hallo!

In einer Zwangsvollstreckungssache hat uns der Gerichtsvollzieher nahegelegt für evtl. weitere Vollstreckungsmaßnahmen wegen einer Namensänderung des Schuldners den Vollstreckungstitel berichtigen zu lassen.

Was muss ich dabei beachten? Muss ich den Titel beim Mahngericht ändern lassen?

Der GV hat uns mitgeteilt, dass der Schuldner jetzt anders heißt, reicht das als Nachweis bei Gericht aus oder muss noch eine EMA Auskunft eingeholt werden?

Viele Grüße :lol:
Lona
Andreas

#2

20.06.2006, 09:43

Hallo und herzlich :welcome erstmal, Lona.

Was das Gericht (übrigens das Mahngericht, richtig) an konkreten Nachweisen haben will, wirst du am sichersten erfahren, wenn du dort anrufst. Möglicherweise genügt schon der schriftliche Hinweis des GV, daß sich der Name von A in B geändert hat, evtl. brauchst du aber auch eine (erweiterte) Melderegisterauskunft.
Jara
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#3

20.06.2006, 09:59

Ich hatte schon öfter Namensänderungen und noch nie Probleme damit!

Allerdings hatte ich auch letztens einen falschen Namen im VB, der Vorname. Dann musste ich beim EMA eine Auskunft einholen, habe in dem Anschreiben genau erklärt wie es dazu kam und auch eine Antwort bekommen.

Daraufhin habe ich VB und EMa-Auskunft an Mahngericht geschickt und einige Tage später kam der berichtigte Titel!
Bärchen

#4

20.06.2006, 10:12

Hallöchen und :welcome

Damals als ich im Inkassobüro gearbeitet hatte, hatten wir öfters Titelberichtigungen. Eigentlich wollte das Gericht immer eine konkrete Auskunft von dem Einwohnermeldeamt haben, aus der ersichtlich ist, dass der Name Schuldner z.B. Schmidt geheiratet hat und nun nicht mehr Schmidt sondern z.B. Schäfer heißt. Mit der Auskunft schreibst Du an das Gericht und fügst ebenfalls den Titel bei und bittest halt um Titelberichtigung. Dann wird an dem Titel ein Beschluss beigefügt, aus dem ersichtlich ist, dass Schmidt nicht mehr Schmidt ist, sondern Schäfer (um bei den Namen von oben zu bleiben).

Gruß Nina
evelyn m.
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#5

20.06.2006, 11:14

schliesse mich den vorschreibern an mit einem kleinen zusätzlichen hinweis: der titel muss von dem gericht berichtigt werden, welches ihn erlassen hat. ist also nicht unbedingt das mahngericht.
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
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Tine
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#6

20.06.2006, 11:44

auch hier schließe ich mich evelyn m. an.
LG Tine
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wifey
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#7

20.06.2006, 19:04

und ich schließe mich auch an und sage ebenfals HERZLICH WILLKOMMEN! :welcome
Viele Grüße

ich
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