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Verfasst: 29.12.2008, 12:36
von SteffiK.
Hey Leute,

war vor ca. 2 Monaten auf nem RA-Micro Seminar zum elektronischen Mahnverfahren. Dort wurde uns mitgeteilt, daß einige Gericht die Kennziffer von anderen Gericht übernehmen, aber für jedes Gericht eine "eigene" EDA-ID beantragt werden muß, da diese nicht identisch mit einer sein darf, die man evtl. schon von einem anderen Gericht erhalten hat.

Hab dann einen Antrag in Schleswig gestellt und kurze Zeit später Kennziffer und EDA-ID bekommen. Bei meinem Antrag an das AG Hamburg habe ich extra mitgeteilt, daß wir bereits vom Amtsgericht Schleswig die Kennziffer ... und die EDA-ID ... erhalten haben.

Heute bekomme ich jetzt "endlich" Post vom AG Hamburg und was ist ... Die teilen mir genau die EDA-ID mit, die ich bereits von Schleswig bekommen habe.
Sind die jetzt verpeilt oder ich? Hat sich vielleicht zwischenzeitlich schon wieder was geändert?

Schon mal vielen Dank!

Verfasst: 29.12.2008, 16:40
von Layla
Hallo SteffiK.
hallo Namensveterin;-)!

ich gucke jetzt auch leicht verpeilt aus der Wäsche;-)

Also, meines wissens nach beantrage ich die Nummer z.B. beim Mahngericht Hagen. Diese gibt meine Nummer dann weiter an Euskirchen, Coburg usw. Die wollen sich dadurch Arbeit ersparen.

Die Kennziffer wird unter fast allen Mahngerichten ausgetauscht, eine Ausnahme bilden dort Hamburg und Uelzen, die machen Extrawürste.

Vllt. kam es dadurch zu einer gleichen Vergabe der Nummern und es war einfach nur zufall. Ich würde mir da nichts bei denken!

Ich habe jedoch gehört das es so Probleme bei Anträgen beim Mahngericht Euskirchen geben soll. Kann da jemand von Erfahrungen berichten?

Lieben Gruß

Verfasst: 29.12.2008, 17:28
von SteffiK.
Danke, aber es geht mir ja nicht um die Nummer (die ist anders als beim AG Schleswig), sondern um diese drei Buchstaben, die bei RA-Micro im Programm EDA-ID heißen (vom AG Hamburg auch als "Nummernkreis für Ihre Daten" bezeichnet).
Dort wurde uns nämlich der "Nummernkreis" PKR001 bis PKR499 mitgeteilt. Allerdings benutzte ich ja schon seit geraumer Zeit in Schleswig den "Nummernkreis" PKR001 bis PKR499.
Und laut RA-Micro geht das so nicht; hab das deswegen ja auch gleich in unserem Antrag ans AG HH mitgeteilt, daß wir schon den Nummernkreis haben.
Hab jetzt auf jeden Fall mal ans AG Hamburg geschrieben und nachgefragt (telefonisch hab ich da heute keinen erreicht). Mal sehen, was und vor allem wann die antworten. :roll:

Verfasst: 09.01.2009, 20:30
von SteffiK.
Hat sich alles aufgeklärt. :yeah
Haben jetzt nen neuen Nummernkreis bekommen. War ein Versehen vom AG HH. Haben den Satz überlesen, in dem ich das mitgeteilt hatte. Jetzt müssen wir nur noch das Testverfahre überstehen...

Verfasst: 20.01.2009, 16:27
von Naughty but nice
Hallo,

hab ja nun auch die Version 1c.09 von RA-Micro drauf und steig da in Sachen Mahnbescheide und deren Übermittlung nicht ganz durch.

Wie funktioniert das bei euch wenn ihr einen Mahnbescheid mit Anlage (Anlage weil z.B. mehr als drei Hauptforderungen geltend gemacht werden) verschicken wollt.

Ich hab bisher immer mit dem EGVP gearbeitet und das hat super geklappt. Seit dem vorletzten Up-Date krieg ich allerdings ewig Fehlermeldungen. Erst ging es nicht weil ich die Akten in der Aktenanlage immer mit dem Aktenkennzeichen P für Prozess angelegt hab. RA-Micro hat das Aktenkennzeichen P jetzt allerdings für Prozesskostenhilfe umgeschrieben sodass alle meine Akten falsch angelegt sind. Ich musste ein neues Aktenkennzeichen einrichten (hab K für Prozess genommen; mir fiel nichts besseres ein). Wenn ich jetzt nicht vor Erstellung des MB daran denke die Akte von P auf K umzulegen krieg ich den Mahnbescheid nicht mal ins EGVP.

Und wenn ich einen Mahnbescheid mache indem ich eine Anlage habe, dann krieg ich von RA-Micro ne Meldung, dass der MB nicht verschickt werden kann da eine Anlage beigefügt werden muss und dann muss ich nen Online-Mahnantrag stellen bzw. das übers Barcodeverfahren beantragen muss. Den ganzen Mahnbescheid noch mal machen ....

Wenn ich RA-Micro richtig verstanden habe (hab mal beim Support nachgefragt) wird sich an der Sache mit der nicht verschickbaren MB-Anlage auch nichts ändern.

Ist das bei euch auch so oder bin ich einfach nur zu doof?

Wär für jede Hilfe dankbar ...

Vielen Dank schon mal im Voraus ...

Verfasst: 30.01.2009, 18:17
von RenateM
dass ihr für jedes Gericht eine eigene EDA ID braucht, liegt daran dass in RA Micro die Information nicht benutzt wird, von welchem Gericht die Daten kommen. Bei uns sind die Kennziffern und EDA IDs bei allen Gerichten gleich und es klappt trotzdem.

Dass der MB Antrag bei PKH nur bei Online-Mahnverfahren.de und als Papier mit Barcode geht, liegt alledings an den Gerichten. Anlagen gibts halt bei elektronischen MBs nicht.

Gruß,
Renate

Verfasst: 03.03.2009, 11:52
von Virtupony
Reesi hat geschrieben:Guten Morgen,

für mich ist diese ganze EGVP-Geschichte auch komplettes Neuland. Meine Frage: Wenn ich jetzt über das EGVP-Postfach die Nachricht erhalte, dass der Mahnbescheid zB am 26.11.2008 zugestellt wurde. Muss ich dann den VB online einreichen. Ich bekomme also hier nichts Schriftliches mehr? Und gilt Gleiches auch zB für Neuzustellungsanträge?

Danke für Eure Hilfe!
LG
mich interessiert Reesis Frage auch, weil ich vor dem gleichen "Problem" steh.

Ich hab nen MB per EGVP über die Anwaltssoftware beantragt, der wurde auch zugestellt. Wie gehts jetzt weiter?? Früher gabs ja das schöne VB-Antragsformular....

Danke schon im Voraus!!

Verfasst: 23.03.2009, 14:57
von Bella1983
Hallo Leute,
ich habe auch ein Problem mit den elektronischen Mahnbescheiden. In unserer Kanzlei werden nicht so häufig MBs beantragt, ich schätze so 2-3 pro Monat. Nun ist uns etwas aufgefallen: Ich habe dem MB ganz normal wie vorher auch (Hauptforderung + Zinsen) beantragt und elektronisch versandt. Auf dem ersten Ausdruck, der auf den Antrag auf MB folgt, auf dem auch die zu leistenden Gerichtskosten vermerkt sind, stehen jetzt zwar die Hauptforderung, Gerichtskosten, Nebenforderungen, Anwaltskosten, aber kein Wort von ZINSEN. Ich hoffe, ich habe die Zinsen jetzt auch richtig mitbeantragt, aber auf dem Ausdruck sind diese nicht ausgeführt.
Hat jemand dazu eine Lösung parat? Danke schon mal für eure Hilfe. LG

Verfasst: 17.07.2009, 13:59
von mupu
die mahngerichte handhaben das leider uneinheitlich

Verfasst: 06.08.2009, 11:30
von Karl-Erich
Soweit ich weiss, sollen die Formulare zum 01.01.2010 neu überarbeitet werden.