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Verfasst: 11.12.2008, 19:24
von cappie
In Uelzen werden Test-MB's verlangt. Es war sogar vorgegeben wie die auszusehen haben z.B. GmbH, GmbH & Co. KG, Kind mit gesetzlichem Vertreter, Anspruch Miete etc. Die sind dort geprüft worden und wir haben dann schriftlich die Nachricht über Fehler erhalten und die Mitteilung, dass wir freigeschaltet sind.

Verfasst: 15.12.2008, 17:20
von secret72
Ich möchte jetzt nicht alle Seiten durchlesen, daher meine Frage:

Gilt die von einem Gericht erteilte Kennziffer (in unserem Fall vom AG Coburg) jetzt eigentlich für alle Gerichte? Ich meine, mal so etwas gelesen zu haben, kann es aber nicht mehr finden.

Verfasst: 15.12.2008, 17:23
von zenzi75
nein, man muß bei jedem Mahngericht eine eigene gesonderte Nummer anfordern...

Verfasst: 15.12.2008, 17:24
von zenzi75
die kannst Du im übrigen bei RA-Micro auch entsprechend speichern...

Verfasst: 15.12.2008, 19:15
von tiko73
War da nicht irgendwo mal was gestanden, dass man nur für Uelzen und HH extra eine beantragen muss?

Verfasst: 15.12.2008, 19:23
von Baer70
Schaut Euch einfach mal die Liste auf

http://www.anwalten.de/aktuelles.php

-> 05.09.2008: einheitliche Prozessbevollmächtigte ("PV-Kennziffern") für automatisierte Mahnverfahren

Gruß,
Jörg

Verfasst: 15.12.2008, 21:35
von secret72
Super, danke! :thx

Verfasst: 15.12.2008, 22:22
von sunshine24
Wollte mal nur was kurz loswerden:

Ich hab am 28.11.2008 noch einen alten MB gemacht und weggeschickt. Kam dann nicht vom AG die freundliche Mitteilung, dass ab 01.12.2008 nur noch das elektronische Mahnverfahren gültig ist? Hallo, warum hab ich den dann noch extra im November gemacht :teufel

Jetzt hab ich 4 Wochen Zeit, den MB elektronisch einzureichen :evil:

Verfasst: 16.12.2008, 08:49
von zenzi75
@Baer70

Danke für die Info. Manchmal frag ich mich wirklich, warum wir ständig (sogar von den jeweiligen Gerichten) falsch informiert werden. :wut
Als ich das Formular für das Mahngericht Hagen angefordert hatte für die Erteilung der Kennziffer, bekam ich später ein Merkblatt, wo auch noch drauf stand, daß für jedes Mahngericht eine Extra-Nummer angefordert werden muss. :motz

Verfasst: 19.12.2008, 08:58
von Reesi
Guten Morgen,

für mich ist diese ganze EGVP-Geschichte auch komplettes Neuland. Meine Frage: Wenn ich jetzt über das EGVP-Postfach die Nachricht erhalte, dass der Mahnbescheid zB am 26.11.2008 zugestellt wurde. Muss ich dann den VB online einreichen. Ich bekomme also hier nichts Schriftliches mehr? Und gilt Gleiches auch zB für Neuzustellungsanträge?

Danke für Eure Hilfe!
LG