SAMMELTHREAD: Mahnbescheide elektronisch übermitteln

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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cappie
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#191

11.12.2008, 19:24

In Uelzen werden Test-MB's verlangt. Es war sogar vorgegeben wie die auszusehen haben z.B. GmbH, GmbH & Co. KG, Kind mit gesetzlichem Vertreter, Anspruch Miete etc. Die sind dort geprüft worden und wir haben dann schriftlich die Nachricht über Fehler erhalten und die Mitteilung, dass wir freigeschaltet sind.
secret72

#192

15.12.2008, 17:20

Ich möchte jetzt nicht alle Seiten durchlesen, daher meine Frage:

Gilt die von einem Gericht erteilte Kennziffer (in unserem Fall vom AG Coburg) jetzt eigentlich für alle Gerichte? Ich meine, mal so etwas gelesen zu haben, kann es aber nicht mehr finden.
zenzi75
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#193

15.12.2008, 17:23

nein, man muß bei jedem Mahngericht eine eigene gesonderte Nummer anfordern...
zenzi75
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#194

15.12.2008, 17:24

die kannst Du im übrigen bei RA-Micro auch entsprechend speichern...
tiko73

#195

15.12.2008, 19:15

War da nicht irgendwo mal was gestanden, dass man nur für Uelzen und HH extra eine beantragen muss?
Baer70
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#196

15.12.2008, 19:23

Schaut Euch einfach mal die Liste auf

http://www.anwalten.de/aktuelles.php

-> 05.09.2008: einheitliche Prozessbevollmächtigte ("PV-Kennziffern") für automatisierte Mahnverfahren

Gruß,
Jörg
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sunshine24
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#198

15.12.2008, 22:22

Wollte mal nur was kurz loswerden:

Ich hab am 28.11.2008 noch einen alten MB gemacht und weggeschickt. Kam dann nicht vom AG die freundliche Mitteilung, dass ab 01.12.2008 nur noch das elektronische Mahnverfahren gültig ist? Hallo, warum hab ich den dann noch extra im November gemacht :teufel

Jetzt hab ich 4 Wochen Zeit, den MB elektronisch einzureichen :evil:
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
zenzi75
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#199

16.12.2008, 08:49

@Baer70

Danke für die Info. Manchmal frag ich mich wirklich, warum wir ständig (sogar von den jeweiligen Gerichten) falsch informiert werden. :wut
Als ich das Formular für das Mahngericht Hagen angefordert hatte für die Erteilung der Kennziffer, bekam ich später ein Merkblatt, wo auch noch drauf stand, daß für jedes Mahngericht eine Extra-Nummer angefordert werden muss. :motz
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Reesi
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#200

19.12.2008, 08:58

Guten Morgen,

für mich ist diese ganze EGVP-Geschichte auch komplettes Neuland. Meine Frage: Wenn ich jetzt über das EGVP-Postfach die Nachricht erhalte, dass der Mahnbescheid zB am 26.11.2008 zugestellt wurde. Muss ich dann den VB online einreichen. Ich bekomme also hier nichts Schriftliches mehr? Und gilt Gleiches auch zB für Neuzustellungsanträge?

Danke für Eure Hilfe!
LG
[size=75][i]Für das Herz ist es gut, naiv zu sein, für den Verstand nicht.[/i][/size]
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