Hallo Leute,
bin ganz neu hier und finde das Forum einfach klasse!
Ich musste mich auch auf eigene Faust an das Thema ran (Auftrag vom Chef) und bin dann auf die Seite
http://www.elrv.info/
gestoßen! Ich kann die Homepage nur jedem empfehlen! Kenne mich nicht besonders gut mit so technischem Kram aus und trozudem bin ich dank der Seite irgendwann da durchgestiegen. Wir haben nun eine Signaturkarte der Bundesnotarkammer, die mit der BRAK kooperiert.
auch empfehlenswert / Info-Broschüre:
http://www.elrv.info/emv/emv.pdf
LG
SAMMELTHREAD: Mahnbescheide elektronisch übermitteln
Software gibts bei www.egvp.de
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Ich weiß ja, dass sich beim MB zum 01.12.2008 was geändert hat, aber ... habt ihr euch den Barcode-Antrag mal angesehen? Ich bin verwirrt. So viele neue Kästchen zum ausfüllen.
*amblondenkopfkratz*
Na dann schauen wir mal ...
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Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen.
Vielen Dank.
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- Tigerle
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ich habe heute auch wieder Barcode MB erstellt und finde schon, dass sich was verändert hat.
1.
Man kann jetzt bei den Nebenforderungen auch Zinsen angeben (also auch bei den vorgerichtlichen Anwaltskosten) bin der Meinung, dass das vorher nicht möglich war.
2.
Bin ich der Meinung, dass man vorher auch nicht PKH für den Mahnbescheid oder Befreiung von den GK beantragen konnte.
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Man kann jetzt bei den Nebenforderungen auch Zinsen angeben (also auch bei den vorgerichtlichen Anwaltskosten) bin der Meinung, dass das vorher nicht möglich war.
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Bin ich der Meinung, dass man vorher auch nicht PKH für den Mahnbescheid oder Befreiung von den GK beantragen konnte.
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Genau das meinte ich. Ich war schon ein wenig verwirrt als ich das gesehen habe.
Oh und man kann dem Antragsgegner sein Konto mitteilen und auch gleichzeitig einen Lastschriftenauftrag für die Gerichtskosten erteilen.
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Die Kontonummer etc. muss ich nicht extra eingeben, da wir ja die Kennziffer haben, dort sind diese Daten ja alle gespeichert. Habt Ihr keine Kennziffer ? Mit dieser Kennziffer (kostet nichts die Anforderung) sparst Du Dir das ausfüllen von Euren ganzen Kanzleidaten, so musst Du nur noch den Antragssteller und den Antragsgegner eingeben. Mit dem Ausbaugrad entscheidest Du dann selbst, was Du alles in schriftlicher Form erhälst.
- Pepsi
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aaah, das wusste ich nicht, da ich den Barcode MB nicht benutze..
muss ich doch glatt mal gucken, ob das beim normalen MB auch ist mit den Zinsen, das wär ja cool!! endlich haben sies kapiert
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ich habe mal einen Beitrag von dem Thread: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=23954&start=10 nach hier "verschoben":
zuerst mal, welche Software hast du? arbeitet die mit dem EGVP zusammen, oder willst du den MB über die Internetseite erstellen? da weiß ich nicht, wie das geht, bei RA Micro z.B. kann man mehrere MBs machen, die dann aber in eine Datei zusammenfassenAndi M. hat geschrieben: Kurze Frage! Ich will ebenfalls EGVP mit Signatur verwenden. Kann ich da mehrere Mahnbescheide hintereinander über online-Mahnverfahren erstellen und die erst am Ende gesammelt wegschicken? Oder werde ich nach jedem MB aufgefordert in wegzuschicken? Wie läuft das praktisch ab, werden die online erstellten Mahnbescheide in meinen EGVP Postausgang geworfen und bleiben da, bis ich sie wegschicken will??
Danke für eure Antworten.
Andi
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Hallo zusammen. Ich bin neu hier und habe bzgl. der online Mahnbescheide (mittels RA-Micro und EGVP) auch mal eine Frage.
Muss man zwingend Test-MB´s übersenden? Der RA-Micro-Mitarbeiter sagte uns bei der Einführung, dass mal am besten so ca. 10 MB`s als Test-MB`s ans Mahngericht schickt. Ich habe diesbezüglich schonmal bei unserem Mahngericht in Euskirchen angerufen und die dort überaus unfreundliche Mitarbeiterin danach gefragt. Diese meinte, dass wohl keine Test-MB`s erforderlich wären.
Nun habe ich heute den ersten MB übermittelt (keinen Test-MB; haben garkeine durchgeführt) und wenige Minuten später rief die Dame vom AG Euskirchen an und meinte, dass unser MB keine Kennziffer enthalten würde. Bei Ihr würde nur 1234567... stehen. Die uns zugeteilte Kennziffer habe ich aber ganz normal im Antrag angegeben (wie sonst auch immer). Hätte ich die Kennziffer noch irgendwo anders eingeben müssen? Oder liegt das vielleicht daran, dass vielleicht doch Test-MB`s erforderlich sind, und wir danach erst "freigeschaltet" werden und die richtige Kennziffer übertragen wird (wenn ja: wo setzt man nochmal dieses Häkchen für die "Testphase")?
Könnt Ihr mir vielleicht weiterhelfen?
LG
Melanie
Muss man zwingend Test-MB´s übersenden? Der RA-Micro-Mitarbeiter sagte uns bei der Einführung, dass mal am besten so ca. 10 MB`s als Test-MB`s ans Mahngericht schickt. Ich habe diesbezüglich schonmal bei unserem Mahngericht in Euskirchen angerufen und die dort überaus unfreundliche Mitarbeiterin danach gefragt. Diese meinte, dass wohl keine Test-MB`s erforderlich wären.
Nun habe ich heute den ersten MB übermittelt (keinen Test-MB; haben garkeine durchgeführt) und wenige Minuten später rief die Dame vom AG Euskirchen an und meinte, dass unser MB keine Kennziffer enthalten würde. Bei Ihr würde nur 1234567... stehen. Die uns zugeteilte Kennziffer habe ich aber ganz normal im Antrag angegeben (wie sonst auch immer). Hätte ich die Kennziffer noch irgendwo anders eingeben müssen? Oder liegt das vielleicht daran, dass vielleicht doch Test-MB`s erforderlich sind, und wir danach erst "freigeschaltet" werden und die richtige Kennziffer übertragen wird (wenn ja: wo setzt man nochmal dieses Häkchen für die "Testphase")?
Könnt Ihr mir vielleicht weiterhelfen?
LG
Melanie