Manchmal passiert schon echt Müll.
Gegenseite hat MB beantragt, wir Widerspruch eingelegt, Gegenseite hat GK gezahlt, Verfahren ging zum AG, Gegenseite nimmt sofort Klage zurück. Das alles in 2003.
Beschluss, mit dem dem Kläger die Kosten auferlegt werden, in 2004.
Kein KFA von uns, weil Kosten nur 33,35 €, außergerichtlich nur von Gegenseite angefordert. Natürlich hat die Gegenseite nicht gezahlt.
Kann ich das Festsetzungsverfahren jetzt noch einleiten? Wohl eher nicht, oder? Weiß das einer?
KFB nach Klagerücknahme in 2003
- Zauberdrops
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[i][b]LG
Cora[/b][/i]
[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
Cora[/b][/i]
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hm naja... eigentlich dürfte das wohl jetzt verjährt sein aber man kann es ja trotzdem versuchen. vielleicht erhebt der schuldner keine einrede und der beschluss geht durch.
- butterflybabe
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Nikita
FO müsste verjährt sein, aber das ist ja immer noch eine Einrede und wird ggf. gerne übersehen.
FO müsste verjährt sein, aber das ist ja immer noch eine Einrede und wird ggf. gerne übersehen.
- Sandra S.
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Hallo Zauberdrops,
ich sehe das anders. Wenn eine Kostengrundentscheidung vorliegt, verjährt der Kostenerstattungsanspruch erst in 30 Jahren! Solange hast du Zeit, deinen KFA zu stellen.
Hab dazu noch den Beitrag von 13 gefunden:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=10558
ich sehe das anders. Wenn eine Kostengrundentscheidung vorliegt, verjährt der Kostenerstattungsanspruch erst in 30 Jahren! Solange hast du Zeit, deinen KFA zu stellen.
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Liebe Grüße
von Sandra
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