monatliche Beiträge - MB?

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Gast

#1

10.01.2008, 10:09

Hallo,

ich habe gerade eine Akte vorliegen, in der eine Kollegin einen MB gemacht hat und monatliche Beiträge hat titulieren lassen. VB liegt auch bereits vor.

Jetzt habe ich das Problem, dass ich pfänden soll. Der MB ist im Monat Mai 07 gemacht worden. Das heißt, dass die Beiträge auch nur bis Mai tituliert sind. Die sind aber weiterhin monatlich fällig, weil der Kunde unserer Mandantin seinen Vertrag nicht gekündigt hat.

HÄtten wir da nicht besser klagen müssen? Kann ich da jetzt beim Pfänden die übrigen Beiträge mit pfänden. Ich denke nicht, da diese ja nicht tituliert sind? Kann mir da jemand weiterhelfen?

LG Sara
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Curry
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#2

10.01.2008, 10:13

Nein, die kannst du nicht mitpfänden. Sie sind ja nicht tituliert. Vielleicht solltest du erst mal hier vollstrecken und wenn du Erfolg hast, den Rest auch noch titulieren lassen (dies spätestens wenn Verjährung droht).
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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infinity
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#3

10.01.2008, 10:14

Du kannst nur die titulierten Beträge pfänden. Klage hätte dir auch nichts genützt, da du ja nur die FÄLLIGEN Beträge einklagen/gerichtlich geltend machen kannst.

Wir haben hier auch derartige Mandate, wo wir dann ca. quartalsweise immer wieder titulieren und vollstrecken.
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- Mahatma Gandhi -
Gast

#4

10.01.2008, 10:39

Na da ist ja meine Arbeit für die nächsten Monate gesichert. Vielen Dank für die Antworten

LG Sara
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infinity
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#5

10.01.2008, 10:47

Mit Sicherheit, ich hab manchmal das Gefühl, den Schuldnern ist es das Wert, dass wir nen PfÜB machen, weil er dann nicht selbst die Überweisung vornehmen muss... :wink:
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