Insolvenzbekanntmachungen.de unsicher

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Andreas

#1

14.06.2006, 15:14

Sicherlich kennt Ihr die Seite www.insolvenzbekanntmachungen.de - einige Gerichte verweigern ja mittlerweile unter Hinweis auf die auf dieser Homepage vorgenommenen Veröffentlichungen jegliche schriftliche Auskunft und speisen einen mit einem Formblatt ab.

Ich konnte nun (endlich !) nachweisen, daß die Suchfunktion dieser Seite tatsächlich fehlerhaft ist bzw. die Datenbank unvollständig. Es sind gerade eben nicht alle Verfahren der teilnehmenden Bundesländer darin verzeichnet.

Wir hatten den Fall, daß wir vom GV auf einen ZV-Auftrag hin mitgeteilt bekamen :
wurde die Vollstreckung eingestellt.

Über das Vermögen der Schuldnerin ist beim AG Montabaur das Insolvenzverfahren anhängig (Az: XYZ). Durch Beschluss vom 11. Mai 2006 wurden alle Vollstreckungsmaßnahmen eingestellt bzw. untersagt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Also machte ich mich auf der genannten Homepage auf die Suche nach diesem Verfahren, um den vorläufigen Insoverwalter zu erfahren.

Ich habe nach allen möglichen Variationen gesucht :

- Name der Schuldnerin
- Aktenzeichen komplett (14 IN XXX/06)
- Aktenzeichen teilweise (XXX/06)

und natürlich alle drei Tests als "uneingeschränkte Suche" und als "Detailsuche". Das richtige Gericht hatte ich dabei auch angegeben.

Ergebnis: Sechs Abfragen, sechs mal Fehlanzeige - nicht verzeichnet !

Also machte ich eine schriftliche Anfrage an das AG Montabaur, Antwort schon heute da :

Eine Fotokopie des ersten Beschlusses vom 11.05.2006.

Ein über einen Monat altes Verfahren ist also nicht dort verzeichnet. Die Hinweise der Gerichte, keine schriftliche Auskunft mehr zu geben, sollten daher nicht unwidersprochen hingenommen werden.

Keinesfalls sollte man sich also auch ausschließlich auf diese Online-Abfragen verlassen, da diese Datenbank nachgewiesenermaßen (ich kann hier natürlich keine Namen nennen) unvollständig ist bzw. die Suchfunktion fehlerhaft.

Das ganze ist mir übrigens schon mehrfach dort passiert.
Zuletzt geändert von Andreas am 08.10.2006, 11:03, insgesamt 1-mal geändert.
evelyn m.
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#2

14.06.2006, 15:41

ich prüfe zusätzlich die einträge in www.insolnet.de, manchmal hab ich da mehr glück.

auch wenn ich in den insolvenzbekanntmachungen einen eintrag finde, schreib ich grundsätzlich trotzdem an das insolvenzgericht und bitte, mir von der eröffnung oder abweisung mitteilung zu machen - funktioniert (fast ) immer :wink:
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
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Schnecke
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#3

14.06.2006, 15:53

das ist mir auch schön öfters passiert bei insolvenzbekanntmachungen, sehr ärgerlich :evil:
Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
Ahurani

#4

14.06.2006, 15:58

einige Gerichte verweigern ja mittlerweile unter Hinweis auf die auf dieser Homepage vorgenommenen Veröffentlichungen jegliche schriftliche Auskunft und speisen einen mit einem Formblatt ab.
Ja, solche Hinweise bekommen wir hier auch immer häufiger, soll ja arbeitserleichternd sein! :roll: Und dabei ist mir dann aufgefallen, dass ich ein Insoverfahren gefunden habe, aber dort kein Hinweis auf das zweite Verfahren stand, welches anhängig war. Hätte man die Firma des Schuldners net gewusst, wo sein Name aber drin vorkam, aber net angezeigt wurde bei den Treffern, dann hätte man das Verfahren gar nicht finden können. Echt ätzend.
Andreas

#5

14.06.2006, 16:08

Insolnet hat das entsprechende Verfahren übrigens auch nicht drin. Bekäme man jetzt ein neues Mandat und müßte man sich auf die Internet-Datenbanken verlassen, würde man glatt und sauber vermeidbare Kosten erzeugen, die die Mandantschaft ziemlich sicher nie wieder sieht.

Mehr als ärgerlich :?
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Pepsi
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#6

14.06.2006, 22:33

hm, also doch schriftliche Anfragen machen. war auch auf online umgestiegen und dachte mir, dann hab ich die antwort sofort und einfacher. tja war wohl nichts
Andreas

#7

15.06.2006, 09:36

Ich kann da nur jedem empfehlen, so lange schriftliche Anfragen parallel zu machen (und alle Onlineanfragen, auch negative, auszudrucken), bis man selbst einen Nachweis hat, daß ein bestimmtes Verfahren tatsächlich existierte, aber nicht online verzeichnet war, und dann bei Auskunftsverweigerungen von Gerichten den Batzen Unterlagen als Kopie dahinzuschicken und unter Hinweis auf die nachgewiesene Unzuverlässigkeit des Systems nochmal um Auskunft bitten.
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Jennifer
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#8

15.06.2006, 10:42

Wir machen die Insolvenzanfragen auch meistens schriftlich.

Eine Kollegin nutzt zwar auch die Insolvenzbekanntmachunng.de - Seite, hat sich aber auch schon darüber geärgert.
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wifey
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#9

15.06.2006, 11:02

Es gibt wohl keinen, der sich noch nicht mal über derartige Seiten geärgert hat. Allerdings habe ich noch nie eine schriftliche Anfrage bei Gericht gestartet.
Habe da angerufen :tel , das AZ und Name des InsV (inkl. Adresse und Tel) bekommen, habe den angeschrieben und mitgeteilt "wir sind Gläubiger, bitte mitteilen, bis wann Forderung angemeldet werden muss" und gut is.
Viele Grüße

ich
Johannsen
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#10

16.06.2006, 06:58

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