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Zinsen im Mahnbescheidsantrag vergessen!

Verfasst: 18.12.2007, 17:30
von Tina112
Hi,

oh man, hätte nie gedacht, dass mir sowas gerade bei meinem "Steckenpferd" passiert!

Ich habe einen Mahnbescheid mit rund 10 Hauptfoderungen beantragt, aber vergessen die Zinsen mit in den Antrag aufzunehmen.

Heute kam die Gerichtskostenrechnung und bei Überprüfung der Forderung fiel es mir auf. Nicht eine einzige Angabe zu den Zinsen. :-(
Habe Cheffe noch nicht gebeichtet. Geht um nicht wenig Geld. Verzinsung wäre seit September 2005.

Sieht eine/r von euch eine Möglickeit, die Zinsen noch in den Mahn- oder Vollstreckungsbescheid hineinzubekommen?

Sollte der Gegner Widerspruch einlegen, müsste ich sie ja bei der Anspruchsbegründung mit reinnehmen können. Aber was mache ich, wenn MB und VB wie (falsch) beantragt ergehen. Dann könnte ich die Zinsen vom Gegner - der nicht freiwillig zahlen wird - ja nicht fordern ?!? Hilfe!

Hat jemand von euch da schon Erfahrungen gemacht?

Bin für jede Anregung dankbar.

Wünsche schon jetzt allen einen schönes Weihnachtsfest!

Verfasst: 18.12.2007, 17:53
von Tigerentchen
Ist der MB denn schon erlassen? Ich würde schnellstmöglich bei Gericht anrufen und das rausfinden; ich denke, dass Du die Zinsen dann in einem extra Schreiben aufführen kannst. Wenn nicht, weiß ich leider noch nicht... :roll:

Drücke Dir die Daumen!

Verfasst: 18.12.2007, 18:56
von petramaus
:zustimm Tigerentchen. Einfach mal beim Mahngericht anrufen und nachfragen und dann direkt ein Schreiben raus indem du die Zinsen noch aufführst.

Verfasst: 18.12.2007, 22:07
von Tina112
Danke erstmal!
Mahnbescheid ist schon erlassen, aber wohl noch nicht zugestellt. Werde morgen früh gleich mal beim Gericht anrufen und nachfragen, was sich machen lässt. Und natürlich Chefchen beichten.
Werde dann für die "Nachwelt" berichten.

Euch noch einen schönen Abend!

Verfasst: 19.12.2007, 10:45
von Tina112
Ich habe heute morgen gleich beim Mahngericht angerufen. Die supernette Rechtspflegerin hat gesagt, dass die Zinsen - so lange noch kein Widerspruch vorliegt - durch Schriftsatz an das Mahngericht noch geltend gemacht werden können. Der Mahnbescheid wird dann wohl berichtigt und erneut zugestellt.

Habe mit dem Schriftsatz in der Hand dem Chef gebeichtet und es überlebt. Glück gehabt. Habe mal kurz nachgerechnet, da wären uns über € 2.000,00 an Zinsen durch die Finger gerutscht. :patsch

Also falls jemand mal das gleiche Problem haben sollte, sofort den/die Rechtspfleger/in beim Mahngericht anrufen, damit diese den Antrag aus der maschinellen Bearbeitung nehmen können und dann Schriftsatz mit Zinsantrag raus.

Vielen Dank für eure Tipps. Ihr seit klasse. :blumen