DRINGEND!!!! Wann neue EV???

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Sunny
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Registriert: 29.05.2006, 10:35

#1

08.06.2006, 15:10

Hallo zusammen,

könnt ihr mir vielleicht sagen, wonach ich mich richten muss, um eine neue EV-Abnahme zu beantragen? Ich mein, das dies erst nach Ablauf von 3 Jahren geht, weiß ich. Aber muss ich mich da nach nem Datum richten oder so?
z. Bsp. EV abgegeben am 09.10.2003 - neue Abnahme ab dem 10.10.2007 oder spielt das keine Rolle?

Danke. :?:
Andreas

#2

08.06.2006, 15:37

Hallo,

konkreter Fall 09.10.2003 :

Erneute EV-Abgabe ist wieder am 10.10.2006 (nicht 2007) möglich. Den Antrag kannst du schon vorher stellen, die Abgabe ist halt erst ab dem 10.10. möglich.
§ 903 ZPO hat geschrieben:§ 903 Wiederholte eidesstattliche Versicherung
1.
Ein Schuldner, der die in § 807 dieses Gesetzes oder in § 284 der Abgabenordnung bezeichnete eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, ist, wenn die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung in dem Schuldnerverzeichnis noch nicht gelöscht ist, in den ersten drei Jahren nach ihrer Abgabe zur nochmaligen eidesstattlichen Versicherung einem Gläubiger gegenüber nur verpflichtet, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Schuldner später Vermögen erworben hat oder dass ein bisher bestehendes Arbeitsverhältnis mit dem Schuldner aufgelöst ist.

2.
Der in § 807 Abs. 1 genannten Voraussetzungen bedarf es nicht.
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Sunny
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#3

08.06.2006, 16:43

Ich meinte doch 2006.

Ich :thx Dir.
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