Mahnbescheid wegen Anwaltsgebühren gegen den Gegner

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Jennifer
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#1

08.06.2006, 06:48

Guten Morgen zusammen!

Werd mich nachher wahrscheinlich mit einer Aufgabe auseinandersetzen müssen, bei der ich vorsichtshalber schon mal um Hilfe "schreie", weil mir das so in meinen fast zwei Jahren RA-fach noch nicht untergekommen ist.

Es geht um folgendes:

außergerichtlich hat ein Gegner ein Mahnschreiben bekommnen. Die Forderung ist bezahlt, allerdings weigert der Gegner sich, unsere Kosten zu übernehmen. Ich soll deswegen einen MB beantragen (automatisiertes Mahnverfahren Baden-Württemberg). Was genau muss ich dann in Zeile 32 eintragen? genauer gesagt in den Spalten "Katalognummer" und "Rechnung oder ähnliche Bezeichnung" (Datum und Betrag sind klar) :wink:

Ich glaub es ist Schadensersatz, dann weiß ich aber nicht was für eine Bezeichnung ich eine Spalte weiter eintragen soll.

Ich lasse den Vorgang einfach liegen, bis ich hier nach den antworten geschaut hab! :wink:

Schönen stressfreien Arbeitstag euch allen!
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Kathy
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#2

08.06.2006, 08:13

Ja, es ist Schadenersatz.
ich würde in die nächste Spalte "Schreiben" reinschreiben und dann das Datum des Schreibens bei "Datum". Denn ihr habt ja in irgendeinem Schreiben die Gebühren beziffert und das würde ich angeben.

So mach ich das zumindest immer.

Also

Katalognummer: 29
Rechnung/Aufstellung etc: Schreiben
Nr. der Rechnung: nichts
Datum: 07.06.2006 (z. B.)
und natürlich den Betrag

Wir haben das öfter, dass der Gegner meint er muss unsere Gebühren nicht bezahlen.
MfG Kathy

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Bärchen

#3

08.06.2006, 08:18

Morgen!

Also, wir haben das zwar nicht ganz so oft, aber ich schreibe eigentlich immer die Katalognummer rein, mit dem RA-Kosten/Rechtsbeistand.

In so einer Sache ist es auch mal ins streitige Verfahren über gegangen. Gerügt wurde die Katalognummer nicht. Dann kann man wohl beides reinschreiben.

Gruß Nina
Gast

#4

08.06.2006, 08:37

So ein Fall habe ich auch! Und es wird 100%ig ins streitige Verfahren übergehen, weil sich die Schuldnerin total weigert, unsere Kosten zu bezahlen... Tja... hätte sie doch gleich alles bezahlt! Dann wäre es nicht zu so einem Mehraufwand gekommen!
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Vorzimmerkeule
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#5

08.06.2006, 08:41

Guten Morgen Jennifer!!

Eigentlich ist es der Verzugsschaden, somit Schadensersatz. Hierbei habe ich aber immer das Problem, daß hier (Zeile 35) ein Vertrag angegeben werden muß. Aber welcher? Einen "Anwaltsvertrag" haben wir ja mit dem Schuldner nicht geschlossen, aus einem Darlehensvertrag etc. geht die Übernahme der Kosten des RA bei Zahlungsverzug nicht hervor.

Um auszuschließen, daß der Gegner eventuell gegen den MB Widerspruch einlegt, würde ich aus taktischen Gründen auch die Katalog-Nr.: 24 (RA-Honorar) verwenden. Schadensersatz kann ja viel sein, vielleicht weiß der Gegner nicht, was genau das ist, deshalb würde ich eher zu Katalog-Nr. 24 tendieren, um zu vermeiden, daß er aufgrund von Nichtwissen mich daran hindert, schnell einen VB zu erhalten.

Moniert hat das Mahngericht Hagen es bislang noch nicht. Und die monieren eigentlich viel, wenn der Tag lang ist.

In das Feld "Rechnung/Aufstellung/etc" schreibe ich dann einfach immer "RA-Aufforderungsschreiben" und bei "Datum" dann eben das des Aufforderungsschreibens, in welchem ich ihn zur Zahlung der Gebühren aufgefordert habe.

Viele Grüße!!!
Liebe Grüße, Manu
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Kathy
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#6

08.06.2006, 08:42

@Nina
also um hier mal a wengerl zu :klugscheiss en :D

RA-Kosten/Rechtsbeistand wäre es, wenn der Mandant die Gebühren nicht bezahlen würde
Schadenersatz ist es, wenn der Gegner die RA-Kosten nicht bezahlen will.

Weil:

Schuldner der RA-Gebühren ist immer!! der Mandant, der Gegner hat dem Mandanten aber die RA-GEbühren im Wege des Schadenersatzes zu ersetzen, deswegen Mandant - RA-Gebühren, Gegner - Schadenersatz
MfG Kathy

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(Mein Papa)
Gast

#7

08.06.2006, 08:44

Kathy hat geschrieben:@Nina
also um hier mal a wengerl zu :klugscheiss en :D

RA-Kosten/Rechtsbeistand wäre es, wenn der Mandant die Gebühren nicht bezahlen würde
Schadenersatz ist es, wenn der Gegner die RA-Kosten nicht bezahlen will.

Weil:

Schuldner der RA-Gebühren ist immer!! der Mandant, der Gegner hat dem Mandanten aber die RA-GEbühren im Wege des Schadenersatzes zu ersetzen, deswegen Mandant - RA-Gebühren, Gegner - Schadenersatz
Genau. So wurde es mir auch erklärt. Habe nämlich auch schon mal Nr. 24 - RA Gebühren genommen... da gab es das größte hin und her und das totale Durcheinander...
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Jennifer
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#8

08.06.2006, 11:05

Danke für die Antworten!

Dass es nicht Rechtsanwaltshonorar war, war mir klar, drum hab ich nachgefragt. Werd den MB nachher gleich beantragen. :D
wild.diva
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#9

07.07.2006, 13:58

Also da der Sachverhalt meines Problems hier reinpasst, trage ich die Frage mal hier vor:
Wir haben außergerichtlich eine Mahnung an die Gegenseite geschickt und unsere RA-Kosten beziffert. Die Hauptforderung wurde beglichen, unsere Kosten nicht. Daraufhin haben wir unsere Kosten noch mal getrennt bei der Gegenseite angefordert mit Fristsetzung. Da nun immer noch kein Geldeingang zu verzeichnen ist, mache ich die RA-Kosten auch im Wege eines MB durch Schadensersatz geltend. Kann ich in diesem MB nochmal die Gebühr nach 2400 VV RVG geltend machen (0,65)? Ich bin eigentlich der Meinung, dass das geht, denn wie schon richtig erwähnt hat der Mandant unsere Kosten zu tragen und wenn ich diese nochmals in einem separaten Schreiben mit Fristsetzung bei der Gegenseite anfordere, könnte die Gebühr doch anfallen oder?
Andreas

#10

07.07.2006, 14:03

Das klingt logisch und nach einem guten Tip, wild.diva :daumen

Es handelt sich ja bei der Geltendmachung der Anwaltsgebühren bei der Gegenseite um ein neues Mandat, sonst könnten ja auch keine MB-/VB-Gebühren aus dem Streitwert der Gebührenforderung anfallen, also muß auch eine Geschäftsgebühr entstehen können, die dann anzurechnen ist und folglich auch in den MB aufgenommen werden kann.
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