Teilzahung der Schuldner nach Erlass Mahnbescheid

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Knuti
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#1

05.12.2007, 22:54

Hellochen,
brauch mal wieder euere klugen Köpfe!!!
Wir haben Mahnbescheid beantragt, GK wurden nach Aufforderung des Gerichts bereits bezahlt... nu hat der Gegner eine Teilzahlung geleistet. Wie muss ich jetzt verfahren? Muss ich dem Gericht eine Korrektur schicken oder gebe ich es erst beim VB an, dass der Schuldner einen Teil gezahlt hat? Meiner Meinung nach ist der MB mit dem geltend gemachten Streitwert nunmehr anhängig oder???

Danke!!!
Hello

#2

05.12.2007, 23:04

Hat der Schuldner die Zahlung erst geleistet, als der VB bereits zugestellt war?
(Über die Zustellung bekommt man ja immer ne Benachrichtigung.) Wenn ja, würde ich die Zahlung erst im VB geltend machen.

Wenn der VB noch nicht zugestellt war, würde ich sage, müsste dem Gericht ne Berichtigung geschickt werden, damit der VB richtig ist.
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GabiP.
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#3

05.12.2007, 23:16

Das war etwas verwirrend:

Du musst generell weder MB noch VB berichtigen.

Teil-Zahlung nach MB-Antrag --> im VB berücksichtigen

Teil-Zahlung nach VB-Antrag --> in der ZV berücksichtigen
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Sandra S.
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#4

05.12.2007, 23:36

GabiP :zustimm:

Warte einfach ab, bis ihr den VB beantragen könnt. Dann gibst du im VB-Antrag die Zahlung an. Und fertig!
Liebe Grüße
von Sandra
Janin

#5

06.12.2007, 08:00

genau :zustimm ... einfach abwarten und ggf. im vb-antrag zahlungen angeben oder im foko, wenn vb da ist.
Bärchen

#6

06.12.2007, 08:05

Stimme meinen Vorrednern vollkommen zu :zustimm :zustimm :zustimm :zustimm
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Pepsi
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#7

06.12.2007, 08:17

du kannst deinen MB gar nicht berichtigen.. selbst wenn der Schuldner die ganze Hauptforderung bezahlt hat, bloß die Kosten nicht.. weil er dann ja eigentlich erledigt wäre.. also Schuldner anschreiben, um Zahlung des Restes bitten und darauf hinweisen, dass die Zahlung erst im MB berücksichtigt werden kann (sonst legt der womöglich noch WIderspruch ein)
Stubsi
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#8

11.07.2011, 11:02

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Denkproblem:

gegen Schuldner haben wir einen MB über eine Hauptforderung von € 40.000,-- beantragt.

Schuldner leistete nach MB-Erlass Teilzahlungen in Höhe von € 15.000,-- und 2 x € 1.500,--.

Da der VB-Antrag "verjährt" (6monats-Frist) wollen wir nun VB-Erlass beantragen, dabei stolpere ich folgende Gedanken:

Theoretisch muss man ja die Teilzahlungen angeben. Diese werden doch aber gem. BGB zur erst auf Kosten uns Zinsen verrechnet. Wenn ich jetzt die vorgenannten Teilzahlungen als ganzes angebe, verfährt das Gericht dann so wie es das BGB vorgibt? Weil wenn ich von den € 40.000,- die insgesamt € 18.000,-- abziehe, habe ich ja eine andere Hauptforderung als wenn ich die € 18.000,-- erst bei den Kosten und Zinsen in Abzug bringe. Könnt ihr mir folgen?

Hmm ... ich steh da etwas auf dem Schlauch, ob ich jetzt tatsächlich die vollen € 18.000,-- als Zahlung angeben soll.
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Mietzemau
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#9

11.07.2011, 11:15

Was meinst du mit VB-Antrag ist verjährt? Heißt das, dass die 6 Monatsfrist bereits abgelaufen ist? Machst du MB-Verfahren über EGVP oder anders?
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de heilige Glaskugel...191...*oooohm*
Goldlöckchen

#10

11.07.2011, 11:24

Die Verrechnung nach § 367 BGB spielt beim VB-Antrag keine Rolle. Du musst die gesamten EUR 18.000,00 als Zahlungen angeben.
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