Monierung MB wegen Minderungsbetrag

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petramaus
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#1

04.12.2007, 15:59

Hallo!

Habe heute eine Monierung vom AG bekommen bezüglich dem Minderungsbetrag. Gericht meint, er wäre "in Relation zum gerichtlichen Streitwert zu niedrig."

Streitwert: 2.218,71 €. Wir waren außergerichtlich tätig und dann haben wir MB beantragt.

Im MB hab ich dann die außergerichtlichen Kosten mit 330,34 € (1,3 GG 2300 VV + Auslagen + MwSt.) angegeben und den Minderungsbetrag in Höhe von 104,65 € (Hälfte der GG von 209,30 €). Was ja so korrekt sein dürfte, nur warum bekomm ich dann diese Monierung?
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butterflybabe
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#2

04.12.2007, 16:04

Vielleicht nicht die Bezeichnung: Minderungsbetrag VV 3305 RVG verwendet.

Da moniert das AG Coburg nämlich gerne.
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mini-me
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#3

04.12.2007, 16:05

Vielleicht ist der Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt? Wird gern übersehen.

m-m
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petramaus
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#4

04.12.2007, 16:07

Ja ja, das AG Coburg.... Von denen kam ja diese merkwürdige Monierung, die ich hier vor mir hab.

Hab ganz normal die Bezeichnung Minderungsbetrag 3305 angegeben. Gab noch nie Probleme. Das lustige ist ja, wir haben in der selben Sache schon gegen einen anderen Schuldner MB beantragt (war der Lebensgefährte, wollten zuerst nur gegen ihn gehen, war nix zu holen, also jetzt der erneute MB gegen die Schuldnerin) und da haben die nicht moniert. Allerdings haben die das mit der Minderung da auch nicht ganz richtig gehabt, war aber zu unseren Gunsten und deshalb wars uns egal :)
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#5

04.12.2007, 16:08

@mini-me: Die Monierung war gezielt wegen dem Minderungsbetrag, zum Vorsteuerabzug ist unser Mandant ja auch nicht berechtigt.
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#6

04.12.2007, 16:08

Von denen kam ja diese merkwürdige Monierung, die ich hier vor mir hab.
Hab letztens mit einer Rechtspflegerin telefoniert, weshalb den "Minderungsbetrag 3305" (haben wir so auf Seminar gelernt) moniert wird und die Rechtspflegerin gab dann zur Antwort, dass das völlig falsch ist und es "Minderungsbetrag VV 3305 RVG" heißen muss. Alles andere wird moniert.
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#7

04.12.2007, 16:12

Gemäß Richtlinie der Koordinierungsstelle für die Pflege und Weiterentwicklung des automatisierten gerichtlichen Mahnverfahrens beim Justizministerium Baden-Württemberg (super Behörde) muss es zwingend heißen:

"Minderungsbetrag 3305"

Diesem hat sich das Zentrale Mahngericht für Sachsen angeschlossen. Sollte es in Bayern etwa anders sein?

m-m
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#8

04.12.2007, 16:13

So eine ähnliche Diskussion hatte ich mit einer Rechtspflegerin damals auch, butterflybabe. Da gings noch um die Geschäftsgebühr 2300, die angegeben werden musste früher. Da war die auch sauer und meinte "das heißt Geschäftsgebühr 2300 VV RVG. Die Monierung soll als Denkzettel dienen"...

Aber jetzt haben die ja geschrieben "Der angegebene anrechenbare Teil der Geschäftsgebühr aus vorgerichtlicher Tätigkeit nach 2300/2302 VV RVG (Minderungsbetrag) erscheint in Relation zum gerichtlichen Streitwert zu niedrig."
:bahnhof
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#9

04.12.2007, 16:14

Sag mir mal die Beträge, die du als Hauptforderung, Geschäftsgebühr und Minderbetrag geltend gemacht hast.
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#10

04.12.2007, 16:17

Also Hauptforderung: 2.218,71 €
1,3 Geschäftsgebühr: 209,30 € + 20 € Auslage + 52,74 € 19% MwSt = 330,34 €
Minderungsbetrag: 104,65 € (hälfte der Geschäftsgebühr)
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