Fragen zur Zwangssicherungshypothek

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Gast

#1

01.09.2005, 13:10

Hallo,

ich hoffe hier im Forum kann mir jemand ein paar Fragen zur Zwangssicherungshypothek beantworten.

Der Fall:
Meine Mutter hat ein kleines Gartengrundstück. Sie hat leider hohe Steuerschulden beim Finanzamt und die haben vor 6 Jahren ins Grundbuch des Gartens eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen. Nun sind noch weitere Schulden hinzu gekommen. Den Garten nutzt Sie schon länger nicht mehr und will Ihn nun verkaufen. Ich überlege mir ob ich Ihn nicht meiner Mutter billig abkaufen soll und habe nun beim Amtsgericht ins Grundbuch eingesehen. Dort musste ich feststellen das noch eine weitere Belastung eingetragen ist. Diese ist aber vom alten Besitzer und von 1982. Ich gehe davon aus das diese Belastung ausgeglichen wurde und eine Löschung nicht beantragt worden ist. Da muß ich mich noch informieren.

1.) Darf meine Mutter den Garten einfach so verkaufen ohne Einwilligung vom Finanzamt? Das der Kaufpreis an das Finanzamt geht ist mir klar.

2.) Was ist zu tun um den ersten Eintrag zu löschen bzw. dann später auch den zweiten?

3.) Da die Schulden weit höher sind wie der Garten wert ist, kann meine Mutter mir den Garten für ganz wenig Geld verkaufen?
Andreas

#2

01.09.2005, 13:31

Hallo und :welcome axsg,

leider ist dieses Forum ein reines Fachforum für angestelltes Personal von Rechtsanwälten und Notaren; es ist uns gesetzlich verboten, Rechtsberatung zu erteilen.

Würden wir es doch tun, wäre das eine Straftat.

Ich hoffe daher auf dein Verständnis :!:

Damit dir geholfen werden kann, würde ich dir empfehlen, "dein" Amtsgericht zu besuchen und auf dem Grundbuchamt nachzufragen. Ersatzweise könntest du eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, es gibt auch für Personen mit geringem Einkommen (weiß ja nicht, wie das bei dir ist) die Möglichkeit der Beratungshilfe.

Du kannst dir bei der Beratungshilfestelle des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk du wohnst, einen "Beratungshilfeberechtigungsschein" ausstellen lassen und damit bei einem Rechtsanwalt deiner Wahl einen Beratungstermin vereinbaren, der dich dann (maximal) 10 € kostet.

Hoffe, dir trotzdem geholfen zu haben :pcwink
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