Pfändung gegen Ex-Arbeitgeber wegen Lohn

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#1

01.09.2005, 12:51

Hallo an alle,

ich habe da mal wieder ein paar Fragen:

Ich habe einen Bruttolohn-Titel und muss nun die ZV einleiten, da der Arbeitgeber nicht zahlt. Wir wollen einen PfÜB beantragen.

Kann ich die Bruttobeträge pfänden oder muss ich erst einmal den Nettolohn ausrechnen?

Wenn ich den Bruttolohn pfände, wer führt dann die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge ab?

Gemäß Zöller § 704 Rn. 6 kann ich den Bruttolohn pfänden, muss dann aber die Sozialversicherungsbeiträge (AN-Anteil) abführen. Was ist dann aber mit der Lohnsteuer?

:thx bereits jetzt für eure Antworten

Sonnige Grüße aus Berlin

Katja
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Andreas

#2

01.09.2005, 13:20

Hallo,

die wird vom ehemaligen Arbeitnehmer im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs zu Beginn des Folgejahres abgeführt.
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#3

01.09.2005, 13:48

Hallo Andreas,

muss ich dann den Lohnsteueranteil einbehalten oder interessiert mich der dann auch nicht mehr?

Liebe Grüße

Katja :pc
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Andreas

#4

01.09.2005, 14:18

Ne, der geht an den Mandanten.
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#5

01.09.2005, 15:01

:thx an Dich. Du hast mir schon viel weiter geholfen, zumal ich in meinen Nachschlagewerken nichts weiter finden konnte.

Aber vielleicht kennt ja jemand einen ähnlichen Fall aus der eigenen Praxis und kann mir noch weitere Tipps geben.

Sonnige Grüße aus Berlin

Katja :pc
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#6

01.09.2005, 15:26

Hi Katja,

ich habe natürlich keine Ahnung von Arbeitslohnpfändungen (bin eher für Kontenpfändungen zu haben :-)), habe aber mal auf nem Seminar gehört, man sollte die Abrechnungen auch pfänden um einen besseren Überblick über die Lohnzahlungen zu bekommen (werden z. B. auch VL gezahlt? Auf welches Konto wird der Lohn überwiesen?).

So, das war mein Senf zu Deiner Anfrage, sorry, dass ich nicht mehr sagen kann.
Viele Grüße

ich
Andreas

#7

01.09.2005, 15:38

Hallo wifey,

ich glaube, du hast da grad was verwechselt :wink:

Es ging nicht um die Pfändung an den Arbeitgeber als Drittschuldner, sondern der ehemalige Arbeitgeber ist der Schuldner, und gepfändet wird aus einem Titel auf Zahlung von Arbeitslohn.
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#8

01.09.2005, 15:59

UPS !!! :patsch

Ich sag's ja immer wieder: wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Und wenn das Hirn dann noch mitarbeitet, ist man gerettet.
Ich bin grad offensichtlich hoffnungslos verloren!

:sorry :sorry :sorry :oops:

Ich ziehe hiermit meine Antwort von vorhin zurück !!!!
Viele Grüße

ich
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#9

01.09.2005, 16:43

Hi Tanja,

ist ja nicht so tragisch, manchmal geht das mir auch so und dann stehe ich wie vor einer Wand und weiß nicht ob nach links oder rechts.

Jeder hat mal einen schlechten Tag.

Liebe sonnige Grüße aus Berlin

Katja :pc

PS: Wo hast Du denn die schöne Signatur her?
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#10

01.09.2005, 17:14

Hi Katja,

die hab ich irgendwann mal im Netz gefunden und sofort gespeichert :-)
Viele Grüße

ich
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