hallo,
muss für einen ZVA Zinsen bis 1991 ausrechnen... habe leider kein programm dafür, aber über das forum hat mir schon mal jemand einen berechnungsprogramm gezeigt. das berechnungsprogramm hat mir angezeigt, dass ich zinsen nur seit 01.01.1999 (5 % über basiszinssatz) nehmen kann.
wie verhält sich dass denn mit den zinsen vor 1999? habe hier eine seite gefunden, ist das so korrekt?
http://www.merkur-gmbh.de/service/basiszins.php
muss ich bei den "alten" zinssätzen auch jeweils noch die 5 % hinzu setzen oder sind das feste zinssätze?
wär lieb, wenn mir jemand weiter helfen könnte
Zinsen seit 1991
- Ciara
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Dort musst du die 5%-Punkte noch hinzusetzenmuss ich bei den "alten" zinssätzen auch jeweils noch die 5 % hinzu setzen oder sind das feste zinssätze?
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Bis 31.12.2001 wurde aber nach dem DiskontsatzüberleitungsG gerechnet (ist ja im Prinzip das Gleiche), nur falls Du das irgendwie wo hinschreiben musst.
- PeeDee
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http://basiszinssatz.info/zinsrechner/
Der rechnet Dir das selbstständig (auch ab 1991) aus und listet auch die verschiedenen Basiszinssätze auf.
Ich find den echt praktisch.
Der rechnet Dir das selbstständig (auch ab 1991) aus und listet auch die verschiedenen Basiszinssätze auf.
Ich find den echt praktisch.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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für den ZVA...schön und gut. Hoffentlich ist der Schuldner so blöde und macht nicht die Verjährung der Zinsen geltend.
also in den Uralt-Titeln ist damals ja nicht mit den Basiszinssätzen gearbeitet worden, sondern mit Festzinsen.
Deswegen kannste ab 1999 nicht einfach den Basiszinssatz nehmen.
Wenn in Deinem Titel steht, daß die Forderung mit 12,75 % Zinsen verzinst wird, dann gilt das von 1991 bis heute. Der Zinsbetrag ist dann zwar super hoch, ist aber nicht zu ändern.
Dann kannste wirklich nur hoffen, wie Jan schon schrieb, daß der Schuldner doof ist und nicht die Einrede der Verjährung im Zusammenhang mit den Zinsen erhebt
Deswegen kannste ab 1999 nicht einfach den Basiszinssatz nehmen.
Wenn in Deinem Titel steht, daß die Forderung mit 12,75 % Zinsen verzinst wird, dann gilt das von 1991 bis heute. Der Zinsbetrag ist dann zwar super hoch, ist aber nicht zu ändern.
Dann kannste wirklich nur hoffen, wie Jan schon schrieb, daß der Schuldner doof ist und nicht die Einrede der Verjährung im Zusammenhang mit den Zinsen erhebt