EV-Protokoll ohne Titel?

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
grete
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 450
Registriert: 01.09.2006, 14:09
Beruf: Kauffrau Büromanagement

#1

20.11.2007, 08:46

Hallo,

kann ich ein E.V.Protokoll ohne Titel anfordern? Mandant hat EV abgegeben. Protokoll soll als Anlage einer Klage beigefügt werden.

(Berechtigtes Interesse?)

Grete
_steffi_

#2

20.11.2007, 08:54

Halli hallo,

Es ist leider nicht möglich, gerade weil durch den Titel das berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss.

Ciao
grete
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 450
Registriert: 01.09.2006, 14:09
Beruf: Kauffrau Büromanagement

#3

20.11.2007, 09:04

Was ist mit § 915 III ZPO?
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12226
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#4

20.11.2007, 09:05

Ich habe jetzt verstanden, daß es der eigene Mandant ist. Dann entsprechend bei Gericht vortragen und Vollmacht dazu, dann bekommt ihr auch das Vermögensverzeichnis.
StineP

#5

20.11.2007, 09:06

Genau - schließe mich Asoenny an. Du musst nur ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Benutzeravatar
pasc1976
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 451
Registriert: 25.01.2007, 14:52
Beruf: ReNo-Gehilfin !
Wohnort: in der tiefen Eifel

#6

20.11.2007, 09:06

Hat Euer Mandant keine Abschrift bei sich zu Hause? Ansonsten kann er doch von seinem eigenen Vermögensverzeichnis eine Kopie anfordern...
_steffi_

#7

20.11.2007, 09:09

Halli hallo,
da geht es doch nur im die Information oder? Das heißt ja nur um das Aktenzeichen und das Datum der EV?
_steffi_

#8

20.11.2007, 09:10

Hallo
nochmal ich, ich hab jetzt auch erst kappiert, dass es der Mandant ist, dann schließ ich mich pasc1976 an.
Antworten