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Verfasst: 03.01.2008, 10:17
von Mary
Der Minderungsbetrag bei Dir ist, ausgehend bei einer Geschäftsgebühr von 1,3 ( 0,65) 55,25 €

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Geschäftsgebühr 1,3, Wert: 2000 € = 172,90 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG Wert 1.000,00 €0,65 = 55,25 €

Verfasst: 03.01.2008, 10:17
von Sam29
Ist ja auch zu hoch, der Minderungsbetrag beträgt 55,25 €

Verfasst: 03.01.2008, 15:46
von rena
Leute ich brauche auch kurz eure Hilfe, mit diesen Beträgen und mit Auslagen bzw. Steuer und ohne, k.A.

Also MB HF 351,76 €

Was muss ich nun bei "sonstige Nebenforderung" und was bei "sonstige Auslagen" reinschreiben, ausgehend von einer 1,3 GG und keiner Vorsteuerabzugsberechtigung??

Verfasst: 03.01.2008, 16:46
von rena
Hmm, kann mir keiner sagen, wo ich welche Beträge hinschreiben muss :(

Verfasst: 04.01.2008, 14:57
von rena
:schieb

Verfasst: 04.01.2008, 15:10
von Andreas
Ich hab den Beitrag mal ins richtige Unterforum verschoben. Wird sicher gleich noch eine(r) antworten :wink:

Ich selbst bin grad im Zeitdruck :sorry

Verfasst: 04.01.2008, 15:16
von Zonnie
@ Preußi:

Wie man auf 163,80 kommt weiß ich auch noch nicht, aber bei uns in Stuttgart checken die das zum Beispiel regelmäßig nicht, wenn du wegen einer Restforderung MB beantragst...

Ich denke da müsste nun (sofern Mdt. nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist) folgendes stehen:
Geschäftsgebühr (aus € 2.000,00) zzgl. Auslagen u. Mwst. = 229,55 und Minderungsbetrag müsste € 55,25 sein.

Ich würde aber (damit die das auch richtig schnallen was du willst) ein Schreiben verfassen und nicht mit dem "Monierungsbogen" antworten.

Verfasst: 04.01.2008, 15:16
von Kimmy
die volle GG inkl. Auslagen und USt. wird in Zeile 44 unter "Sonstige Nebenforderung" eingetragen. Betrag und dann Bezeichnung "Gebühr Nr. 2300 VV RVG".
Und den Minderungsbetrag selbst trägst Du in der Zeile 43 im Kästchen III. "Sonstige Auslagen" ein. Betrag und bei Bezeichnung "Minderungsbetrag 3305 VV RVG".

Verfasst: 04.01.2008, 15:46
von skugga
Moooomendemal! Bei Benutzung des neuen Formulars kommt doch die GG in Zeile 44 unter "Anwaltsvergütung für vorgerichtl. Tätigkeit" und der Minderungsbetrag ebenfalls in Zeile 44 unter "Sonstige Nebenforderung", mit der gleichen Bezeichnung, wie Kimmy schrieb. Also Obacht, das kommt aufs Formular an.

Verfasst: 04.01.2008, 19:14
von Kimmy
stimmt Skugga, ich hatte noch das alte Formular vor mir liegen :oops: