Minderungsbetrag 3305 bei MB Monierung

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Mary
Forenfachkraft
Beiträge: 211
Registriert: 20.11.2007, 11:08
Wohnort: Hanau

#11

03.01.2008, 10:17

Der Minderungsbetrag bei Dir ist, ausgehend bei einer Geschäftsgebühr von 1,3 ( 0,65) 55,25 €

--------------------------
Geschäftsgebühr 1,3, Wert: 2000 € = 172,90 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG Wert 1.000,00 €0,65 = 55,25 €
Sam29

#12

03.01.2008, 10:17

Ist ja auch zu hoch, der Minderungsbetrag beträgt 55,25 €
Benutzeravatar
rena
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1268
Registriert: 24.08.2006, 16:15
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: RAK Bamberg (Oberfranken)

#13

03.01.2008, 15:46

Leute ich brauche auch kurz eure Hilfe, mit diesen Beträgen und mit Auslagen bzw. Steuer und ohne, k.A.

Also MB HF 351,76 €

Was muss ich nun bei "sonstige Nebenforderung" und was bei "sonstige Auslagen" reinschreiben, ausgehend von einer 1,3 GG und keiner Vorsteuerabzugsberechtigung??
Benutzeravatar
rena
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1268
Registriert: 24.08.2006, 16:15
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: RAK Bamberg (Oberfranken)

#14

03.01.2008, 16:46

Hmm, kann mir keiner sagen, wo ich welche Beträge hinschreiben muss :(
Benutzeravatar
rena
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1268
Registriert: 24.08.2006, 16:15
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: RAK Bamberg (Oberfranken)

#15

04.01.2008, 14:57

:schieb
Andreas

#16

04.01.2008, 15:10

Ich hab den Beitrag mal ins richtige Unterforum verschoben. Wird sicher gleich noch eine(r) antworten :wink:

Ich selbst bin grad im Zeitdruck :sorry
Benutzeravatar
Zonnie
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 650
Registriert: 12.06.2006, 16:58
Beruf: Sachbearbeiterin Recht
Software: altasoft
Wohnort: Besigheim

#17

04.01.2008, 15:16

@ Preußi:

Wie man auf 163,80 kommt weiß ich auch noch nicht, aber bei uns in Stuttgart checken die das zum Beispiel regelmäßig nicht, wenn du wegen einer Restforderung MB beantragst...

Ich denke da müsste nun (sofern Mdt. nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist) folgendes stehen:
Geschäftsgebühr (aus € 2.000,00) zzgl. Auslagen u. Mwst. = 229,55 und Minderungsbetrag müsste € 55,25 sein.

Ich würde aber (damit die das auch richtig schnallen was du willst) ein Schreiben verfassen und nicht mit dem "Monierungsbogen" antworten.
Zuletzt geändert von Zonnie am 04.01.2008, 15:17, insgesamt 1-mal geändert.
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
Kimmy

#18

04.01.2008, 15:16

die volle GG inkl. Auslagen und USt. wird in Zeile 44 unter "Sonstige Nebenforderung" eingetragen. Betrag und dann Bezeichnung "Gebühr Nr. 2300 VV RVG".
Und den Minderungsbetrag selbst trägst Du in der Zeile 43 im Kästchen III. "Sonstige Auslagen" ein. Betrag und bei Bezeichnung "Minderungsbetrag 3305 VV RVG".
Benutzeravatar
skugga
Teilzeittrollin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2992
Registriert: 04.04.2006, 22:32
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Jepp, durchaus.

#19

04.01.2008, 15:46

Moooomendemal! Bei Benutzung des neuen Formulars kommt doch die GG in Zeile 44 unter "Anwaltsvergütung für vorgerichtl. Tätigkeit" und der Minderungsbetrag ebenfalls in Zeile 44 unter "Sonstige Nebenforderung", mit der gleichen Bezeichnung, wie Kimmy schrieb. Also Obacht, das kommt aufs Formular an.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Kimmy

#20

04.01.2008, 19:14

stimmt Skugga, ich hatte noch das alte Formular vor mir liegen :oops:
Antworten