Minderungsbetrag 3305 bei MB Monierung

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Gast

#1

15.11.2007, 16:12

Na ihr da draußen,
habe ein großes Problem. Muss eine Monierungsantwort ans AG Schleswig schicken, weiss aber nicht wie ich das mit den Minderungsbetrag ausrechnen soll. Beanstandet werden die vorgerichtlichen Tätigkeiten (120,69 €). Kann mir da evtl. jemand helfen???
Steh voll auf´n Schlauch

Vielen Dank im vorraus
StineP

#2

15.11.2007, 16:16

Ja, musst du mal den gesamten Streitwert sagen, bitte. Dann kann man dir das gleich ausrechnen.

Du musst bei sonstige Auslagen 0,35 Gebühren ausrechnen und eintragen (nebst Auslagen und ggf. USt)... Dann als Bezeichnung "Minderungsbetrag 3305"
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petramaus
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#3

15.11.2007, 16:18

StineP :zustimm aber es sind 0,65 Gebühren auszurechnen, nicht 0,35 (Tippfehler, nehm ich an :wink: )
Gast

#4

15.11.2007, 16:29

Der Streitwert liegt bei 830,00 €
StineP

#5

15.11.2007, 16:31

Also für die vorgerichtliche Tätigkeit bei diesem Wert dürfte eigentlich nur 101,40 da stehen.

sonstige Nebenforderung "42,25 €" (Bezeichnung "Minderungsbetrag 3305")
StineP

#6

15.11.2007, 16:32

Edit - mein Programm sagt:

RVG Geb. 1.30fach : 84.50 EUR
Auslagenpauschale: 16.90 EUR
---------------------------------------
Summe: 101.40 EUR

Anzurechnen auf die Verfahrensgebühr 3305 VV RVG:
0.65 fache RVG Geb.: 42.25 EUR
(1,0 Gebühr - 0,65 Gebühr = 0,35 Gebühr)
Gast

#7

15.11.2007, 16:35

ja, ich habe den Fehler gemacht das ich die USt mit gerechnet habe. Danke StineP, deine Antwort hilft mir sehr sehr sehr viel weiter. Jetzt ist mir alles klar.
Schönen Abend noch
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Zauberdrops
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#8

15.11.2007, 16:36

:zustimm
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
Gast

#9

03.01.2008, 10:04

Guten Morgen,

ich hab mich jetzt hier durchs Forum gesurft und komme einfach nicht weiter.

Folgendes: wir sind für den Mandanten außergerichtlich tätig geworden, bei einem Gegenstandswert von € 2.000,00. Die Gegenseite hat daraufhin € 1.000,00 gezahlt, so daß die restlichen € 1.000,00 im MB geltend gemacht worden sind.

Nun gibt es offensichtlich auch hier Probleme mit der Minderungsgebühr, welche ich mit € 163,80 angesetzt habe. Das Gericht meint, diese ist zu hoch.

HILFE!!!!
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Ciara
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#10

03.01.2008, 10:15

Ich verstehe grad nicht wie du auf diesen Betrag kommst. :roll:
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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