Löschung einer Zwangssicherungshypothek

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Gast

#1

20.05.2006, 09:36

Hallo Zusammen!

Ich hab im Dezember 2005 zum ersten Mal eine Zwangssicherungshypothek beantragt. Anschließend habe ich die Zwangsversteigerung eingeleitet.

Daraufhin wurde der SN (unser ehemaliger Mandant) sich seiner Zahlungsmoral bewusst und hat die Hauptforderung an uns überwiesen.

:?: Für mich stellen sich jetzt zwei Fragen: :?:

1. Wie hoch werden die Kosten? Bevor ich die Eintragung löschen lasse, möchte die Kosten vom SN zurückfordern.

2. Wie lösche ich den Eintrag im Grundbuch? Muss die Löschungsbewilligung (habe keinen Schimmer wie sowas überhaupt aussieht :lol: ) notariell beglaubigt sein?

Wäre wirklich schön, wenn jemand mir hierzu was sagen könnte!
:roll:
Liebe Grüße
Carina
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infinity
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#2

06.09.2006, 17:29

Ich steh genau vor dem selben Problem. Die Schulden sind bezahlt und der Schuldner will, dass die Zwangssicherungshypothek gelöscht wird. Kann jemand mittlerweise die o. g. Fragen beantworten?
Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren

- Mahatma Gandhi -
Gast

#3

06.09.2006, 17:31

Bei mir hat sich das alles schon Erledigt! Ich such mir morgen mal die Akte raus und klär die Sache auf!


Liebe Grüße & bis morgen
:D
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#4

06.09.2006, 17:36

Oh vielen Dank, ich wühl mich hier mehr oder minder erfolglos durch diverse Kommentare...

Viele Grüße und einen schönen Abend.
Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren

- Mahatma Gandhi -
evelyn m.
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#5

06.09.2006, 18:15

zum notar eures vertrauens gehen und unter vorlage der eintragungsnachricht eine löschungsbewilligung ausstellen lassen. dafür bekommt ihr dann auch ne rechnung.

kopie löschungsbewilligung und rechnung an schuldner schicken mit kurzem schreiben, dass löschungsbewilligung ausgehändigt wird, sobald die dafür entstandenen kosten beglichen sind.

eigentlich ganz einfach, oder? :D
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
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#6

06.09.2006, 18:30

evelyn :zustimm !!
Gast

#7

07.09.2006, 08:27

Erst mal vielen Dank, dass mir beim Stellen der Frage so Viele geantwortet haben!!!! :evil:

Der Notar, den ich damals gefragt habe, sagte mir, außer der notariell beglaubigten Löschungsbewilligung braucht mann auch noch eine öffentl. beglaubigte Vollmacht zum Löschen der Zwangshyp. Insgesamt haben wir EUR 28,95 an den Notar gezahlt.

Für die Eintragung der Zwangshyp. haben wir eine Gebühr nach 6215 KV und die Kosten des Grundbuchauszugs nach 7033 KV gezahlt. Ich würde nicht einmal die Löschungsbewilligung beglaubigen lassen, bevor der Schuldner nicht auch diese Kosten gezahlt hat.

Ganz dringend sollte mach darauf achten - falls man bereits einen Zwangsversteigerungsantrag gestellt hat - dass für die Rücknahme dieses Antrags eine Gebühr nach 2212 KV entsteht. Die würde ich auch vorher schon geltend machen. Ich habs nämlich nicht gewusst und konnte den SN danach noch dreimal zur Zahlung auffordern.

Nochmal Danke für die Hilfe!
evelyn m.
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#8

07.09.2006, 16:17

Der Notar, den ich damals gefragt habe, sagte mir, außer der notariell beglaubigten Löschungsbewilligung braucht mann auch noch eine öffentl. beglaubigte Vollmacht zum Löschen der Zwangshyp

die brauchst du aber nur, wenn du für jemand anderen eine löschungsbewilligung beantragst (mandant?). in solchen fällen, also wenn die bewilligung vom mandant verlangt wird, lassen wir ihn dies selbst machen. denn ob er zum notar geht und für uns die vollmacht ausstellen lässt oder gleich die löschungsbewilligung... du verstehst?

und bevor überhaupt über eine löschungsbewilligung nachgedacht wird, muss selbstverständlich die GESAMTforderung bezahlt sein :wink:
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
Gast

#9

07.09.2006, 16:21

Genau deshalb hätte ich ja auch vorher gerne gewusst, was für Kosten noch alles auf uns zukommen.

Bei mir lag der Fall nämlich so, dass der SN unser eigener Mandant war, weshalb das mit der Vollmacht nicht relevant war. Der nette Notar hat mich trotzdem darauf hingewiesen.

Vielen Dank für die Antwort! :D :P
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