MB und dan VB beantragt - Kosten?!

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KatharinaW
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#1

24.10.2007, 11:07

Wir haben im Auftrag unseres Mandanten MB und VB beantragt. Nun nachdem wir den VB vorliegen haben, wollte ich diese Angelegenheit abrechnen. Nun meine Frage: Nehm ich in die Rechnung ein oder zwei Mal die Auslagenpauschale Nr. 7002 VV mit rein?
StineP

#2

24.10.2007, 11:09

Für MB und VB zusammen gibt es nur einmal die Auslagen.
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Master24
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#3

24.10.2007, 11:09

Man bekommt die Auslagenpauschale für jede Angelegenheit einmal. Da Ihr wahrscheinlich mit der gesamten Angelegenheit beauftragt gewesen seid, so halte ich es für wahrscheinlich, dass nur einmal die Auslagenpauschale angefallen ist, da das Mahnverfahren insgesamt nur 1 Angelegenheit darstellt.
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
SüßeMaus87

#4

24.10.2007, 11:09

Du nimmst die Auslagen nur einmal.
KatharinaW
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#5

24.10.2007, 11:17

Okay danke schön für eure schnellen Antworten. :)
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Smilie
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#6

24.10.2007, 11:19

Auslagen sind nur einmal zu berechnen, da beide Anträge eine Angelegenheit sind.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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