Mahnbescheid vorab per Fax ans Gericht zur Fristwahrung??

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Kerstin1
Forenfachkraft
Beiträge: 158
Registriert: 09.10.2007, 08:38
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar

#1

24.10.2007, 09:09

Kann man einen Mahnbescheid aus Fristwahrungsgründung (31.12.) vorab per Telefax ans Gericht schicken?
Kimmy

#2

24.10.2007, 09:11

Nein, ist nicht ausreichend.
niesilein
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 26
Registriert: 02.10.2007, 17:34
Wohnort: münchen

#3

24.10.2007, 09:15

:zustimm
Benutzeravatar
Bino
Foreno-Inventar
Beiträge: 2205
Registriert: 06.08.2007, 22:20
Beruf: ReNo, Bürovorsteherin
Software: RA-Micro

#4

24.10.2007, 09:17

auch :zustimm
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Benutzeravatar
Tigerentchen
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 500
Registriert: 09.12.2006, 19:50
Wohnort: Hamburg

#5

24.10.2007, 09:18

Ich habe neulich einen Antrag auf Erlass des VB vorab ans Gericht faxen müssen, weil die Frist ablief.Wir bekamen sofort eine Monierung per Fax, dass das Original eingereicht werden müsse. Dieses haben wir per Post am gleichen Tag auch abgeschickt und der VB wurde erlassen.
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
Janin

#6

24.10.2007, 09:19

das machen wir ab und zu auch mal. hatten aber bis jetzt damit keine probleme.

z. b. passiert das bei uns ende dezember immer.
Benutzeravatar
Tigerentchen
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 500
Registriert: 09.12.2006, 19:50
Wohnort: Hamburg

#7

24.10.2007, 09:19

Ich war ganz erstaunt (und glücklich....) dass das ging.
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#8

24.10.2007, 09:32

Bei Vorab-Faxen hatte ich bislang auch noch keine Probleme. Ist ja auch nur vorab zur Fristwahrung. Das Original kommt ja dann mit der Post hinterher. Bei uns ist das noch nie moniert worden.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Gast

#9

24.10.2007, 09:34

Und das geht echt durch? Wir bringen die dann immer im Original noch hin, wenn es eilig ist.
Kimmy

#10

24.10.2007, 09:36

Nach der ständigen Rechtsprechung ist zur formwirksamen Antragstellung die Einreichung des amtlichen Vordrucks erforderlich. Eine Übermittlung per Telefax ohne Übersendung des Originalvordrucks reicht nicht aus, sondern stellt einen formungültigen Antrag dar. Ob ein fristgerecht per Telefax eingereichter und anschließend auf Originalvordruck wiederholter Antrag zur Fristwahrung ausreicht, ist rechtlich umstritten.

Über den Eintritt der Verjährung entscheidet nicht das Mahngericht, sondern im Falle eines Widerspruchs das zuständige Prozessgericht. Daher können die Mahngerichte zu dieser Frage auch keine Aussage treffen. (Auszug aus der Homepage des Mahngerichts NRW)

Es ist also die Verjährung nur sicher gewahrt, wenn das Original bei Gericht eingeht, falls es Widerspruch gibt und die Sache ins streitige Verfahren übergeht.
Zuletzt geändert von Kimmy am 24.10.2007, 09:37, insgesamt 1-mal geändert.
Antworten