Mahnbescheid vorab per Fax ans Gericht zur Fristwahrung??
- Tigerentchen
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Ich habe neulich einen Antrag auf Erlass des VB vorab ans Gericht faxen müssen, weil die Frist ablief.Wir bekamen sofort eine Monierung per Fax, dass das Original eingereicht werden müsse. Dieses haben wir per Post am gleichen Tag auch abgeschickt und der VB wurde erlassen.
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
das machen wir ab und zu auch mal. hatten aber bis jetzt damit keine probleme.
z. b. passiert das bei uns ende dezember immer.
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- Tigerentchen
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Ich war ganz erstaunt (und glücklich....) dass das ging.
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Bei Vorab-Faxen hatte ich bislang auch noch keine Probleme. Ist ja auch nur vorab zur Fristwahrung. Das Original kommt ja dann mit der Post hinterher. Bei uns ist das noch nie moniert worden.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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Und das geht echt durch? Wir bringen die dann immer im Original noch hin, wenn es eilig ist.
Nach der ständigen Rechtsprechung ist zur formwirksamen Antragstellung die Einreichung des amtlichen Vordrucks erforderlich. Eine Übermittlung per Telefax ohne Übersendung des Originalvordrucks reicht nicht aus, sondern stellt einen formungültigen Antrag dar. Ob ein fristgerecht per Telefax eingereichter und anschließend auf Originalvordruck wiederholter Antrag zur Fristwahrung ausreicht, ist rechtlich umstritten.
Über den Eintritt der Verjährung entscheidet nicht das Mahngericht, sondern im Falle eines Widerspruchs das zuständige Prozessgericht. Daher können die Mahngerichte zu dieser Frage auch keine Aussage treffen. (Auszug aus der Homepage des Mahngerichts NRW)
Es ist also die Verjährung nur sicher gewahrt, wenn das Original bei Gericht eingeht, falls es Widerspruch gibt und die Sache ins streitige Verfahren übergeht.
Über den Eintritt der Verjährung entscheidet nicht das Mahngericht, sondern im Falle eines Widerspruchs das zuständige Prozessgericht. Daher können die Mahngerichte zu dieser Frage auch keine Aussage treffen. (Auszug aus der Homepage des Mahngerichts NRW)
Es ist also die Verjährung nur sicher gewahrt, wenn das Original bei Gericht eingeht, falls es Widerspruch gibt und die Sache ins streitige Verfahren übergeht.
Zuletzt geändert von Kimmy am 24.10.2007, 09:37, insgesamt 1-mal geändert.