Erst mal Hallo zusammen,
ich habe da eine ganz fiese Sache!
Unserem Mandanten ist mit Beschluß vom 23.08.05 die Restschuldbefreiung angekündigt worden. Am 02.12.05 erhält er einen Mahnbescheid, also nach Ankündigung der RSB
Wie verhalte ich mich jetzt? Kann der Antragsteller das Mahnverfahren weiterführen? Oder gilt die - dann irgendwann stattfindende - RSB auch für diesen Gläubiger?
Ich habe da echt keine Ahnung! Habt ihr vielleicht eine Idee?
Tausend Dank, schon jetzt
Gele
Mahnverfahren in der Zeit der Restschuldbefreiung
- Kathy
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 828
- Registriert: 02.01.2006, 11:29
- Beruf: Verwaltungsangestellte
- Wohnort: Hirschau
- Kontaktdaten:
Das liegt ganz daran, ob der Gläubiger, der den MB beantragt hat ein Insolvenzgläubiger ist oder nicht.
Hat die Forderung schon vor Insolvenzantragsstellung oder Insoeröffnung bestanden ist der Gläubiger Insolvenzgläubiger und hätte seine Forderung anmelden müssen, ist die Forderung erst nach Insolvenzeröffnung/Antragstellung entstanden, gehört dieser Gläubiger nicht zu den Insolvenzgläubigern und dürfte soweit ich weiß seine Forderung eintreiben.
Ich hoffe ich irre mich nicht, aber genau so müsste das sein.
Es kommt also ganz auf die Entstehung der Forderung an.
Ist der GLäubiger kein Insolvenzgläubiger hat euer Mandant glaube ich nur die Möglichkeit, die Forderung zu bezahlen.
Hat die Forderung schon vor Insolvenzantragsstellung oder Insoeröffnung bestanden ist der Gläubiger Insolvenzgläubiger und hätte seine Forderung anmelden müssen, ist die Forderung erst nach Insolvenzeröffnung/Antragstellung entstanden, gehört dieser Gläubiger nicht zu den Insolvenzgläubigern und dürfte soweit ich weiß seine Forderung eintreiben.
Ich hoffe ich irre mich nicht, aber genau so müsste das sein.
Es kommt also ganz auf die Entstehung der Forderung an.
Ist der GLäubiger kein Insolvenzgläubiger hat euer Mandant glaube ich nur die Möglichkeit, die Forderung zu bezahlen.
MfG Kathy
If you wanna be a Hippie put a Flower in your Pipi
(Mein Papa)
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Hallo,
ich kann mich der Meinung von Kathy nur anschließen. Es kommt in der Tat darauf an, ob die Forderung vor oder nach Eröffnung des InsO-Verfahrens begründet wurde. Forderungen, die der Schuldner (euer Mandant) nach Eröffnung begründet hat, sind vom Insolvenzverfahren nicht umfasst und können vom Gläubiger beigetrieben werden. Zahlt der Schuldner nicht, könnte u.U. sogar ein Eingehungsbetrug vorliegen, wenn er in Ansehung seiner Zahlungsunfähigkeit und des laufenden InsO-Verfahrens neue Verbindlichkeiten eingegangen ist. Dann sollte der Mandant das Geld irgendwie beschaffen, damit ihm nicht noch ne Anzeige ins Haus flattert.
ich kann mich der Meinung von Kathy nur anschließen. Es kommt in der Tat darauf an, ob die Forderung vor oder nach Eröffnung des InsO-Verfahrens begründet wurde. Forderungen, die der Schuldner (euer Mandant) nach Eröffnung begründet hat, sind vom Insolvenzverfahren nicht umfasst und können vom Gläubiger beigetrieben werden. Zahlt der Schuldner nicht, könnte u.U. sogar ein Eingehungsbetrug vorliegen, wenn er in Ansehung seiner Zahlungsunfähigkeit und des laufenden InsO-Verfahrens neue Verbindlichkeiten eingegangen ist. Dann sollte der Mandant das Geld irgendwie beschaffen, damit ihm nicht noch ne Anzeige ins Haus flattert.
Guten Morgen Kathy,
du hast mir mit deiner Info echt gehofen
Andere Frage: kennst du vielleicht Lektüre, sozusagen Handbücher zum Thema Insovenz speziell Verbraucherinsolvenz. So in der Art wie der Hartmut Brettschneider sie schreibt (Jura light).
Der ReFa-Kurs bei uns hat das Thema Inso zwar behandelt, ist aber nicht so ins Eingemachte gegangen. Vielleicht kannst du mir da ja auch einen Tipp geben.
Vorerst erst mal
Gele
du hast mir mit deiner Info echt gehofen
Andere Frage: kennst du vielleicht Lektüre, sozusagen Handbücher zum Thema Insovenz speziell Verbraucherinsolvenz. So in der Art wie der Hartmut Brettschneider sie schreibt (Jura light).
Der ReFa-Kurs bei uns hat das Thema Inso zwar behandelt, ist aber nicht so ins Eingemachte gegangen. Vielleicht kannst du mir da ja auch einen Tipp geben.
Vorerst erst mal
Gele
- Kathy
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Also Bücher sind nicht grad mein Spezialgebiet.
Alles was ich über InsO weiß ist aus meiner Ex-Arbeit (Insolvenzverwalter), meinem Fachwirtkurs (da war Inso auch net gar so ausgeprägt) und aus der InsO selber (ich finde das ist mal ein Gesetz, in dem man auch versteht was die da Schreiben).
Aber ansonsten kann ich dir ehrlich kein Buch empfehlen, weil ich selber keins habe
Alles was ich über InsO weiß ist aus meiner Ex-Arbeit (Insolvenzverwalter), meinem Fachwirtkurs (da war Inso auch net gar so ausgeprägt) und aus der InsO selber (ich finde das ist mal ein Gesetz, in dem man auch versteht was die da Schreiben).
Aber ansonsten kann ich dir ehrlich kein Buch empfehlen, weil ich selber keins habe
MfG Kathy
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(Mein Papa)
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melde mich erst heute. aber für deine antwort. wenn ich nochmal ein problem habe, weiß ich ja, wer mir helfen kann.
wünsch dir eine schöne woche, ist ja diesmal eine kurze
lg
gele
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lg
gele