MB für Firma ohne GmbH pp. Bezeichnung

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verwirrtesetwas
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#1

19.10.2007, 10:26

Hallo Ihr Lieben,

ich bin Wiedereinsteiger in den Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten. Leider habe ich ZV nur während meiner Ausbildung kennengelernt und ansonsten 5 jahre im Notariat gearbeteitet.

Nun soll ich einen Mahnbescheid erstellen von einer Firma gegen eine andere Firma bzgl. einer nichtbezahlten Rechnung. Aber die Firmen haben beide kein Bezeichnung GmbH, GbR pp. wie mach ich das denn dann?

Und wo wir schon mal dabei sind *g* noch ein Problem

Ich soll einen ZV-Kombi-Auftrag machen

VB + KFB ist vorhanden

Wie bring ich das denn ein bzw. unter?

Euch lieben Dank schon mal.

Petra
Gast

#2

19.10.2007, 10:28

also für den Kombi-Auftrag hat RA-Micro Textbausteine.

Im Foko werden beide Titel eingebucht und dann erstellt man daraus den kombinierten ZV-Auftrag.

Für den MB musst Du erstmal die Rechtsformen der Parteien herausbekommen.
Wenn da keine Bezeichnungen hinter stehen wie GmbH etc. sind das evtl. Inhaberfirmen?

Das sind die Sachen, die Du erstmal herausbekommen musst.
verwirrtesetwas
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#3

19.10.2007, 10:35

ja vielen lieben dank für die schnelle antwort

ja sind wohl inhaberfirmen...weil die stehen da drauf...aber sonst nichts wie geb ich das dann an im mb?

is ja schön so schnell antwort zu bekommen *freu*
Gast

#4

19.10.2007, 10:37

bei ner Inhaberfirma geb ich immer nur die Inhaber als Antragsteller und Antragsgegner ein. Also im Grunde die privaten Personen die dahinter stehen. Das gibt im automatisierten Mahnverfahren nicht ständig diese nervigen Monierungen.
verwirrtesetwas
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#5

19.10.2007, 10:54

ach soo... ja dann werd ich das wohl auch so machen...weil wir haben schon mal sowas in einer anderen sache gehabt...da laufen monierungen das ist der hammer...

danke schön und ein schönes we :-)
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#6

19.10.2007, 10:55

Gegen

Elektro-Fritze
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kannste auch kein MB beantragen. Dann immer gegen die Firmeninhaber. Ich schau vorher immer noch mal ins Handelsregister, ob die Firmen nicht doch eingetragen sind. Manche haben halt falsche Briefköpfe (bei den Mdt.) oder haben sich den Vertragspartner nicht richtig aufgeschrieben.

Da muss man wirklich noch Erkundigungen einziehen, damit man hinterher den richtigen Antragsgegner hat.
"Auf einmal war es ihm klar, daß die [i]Suche [/i]der einzige Grund des bisherigen Nichtfindens gewesen war; daß man da draußen in der Welt nicht finden und daher nie [i]haben [/i]kann, was man immer schon [i]ist[/i].
Paul Watzlawick, Vom Schlechten des Guten"
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#7

19.10.2007, 10:58

ja das weiß ich....erkundigungen haben wir ja schon eingeholt...war mir halt nicht sicher..ob es wirklich mit dem inhaber geht...weil ja eine rechnung ausgestellt worden ist mit der firma...;-)

lieben dank für die rückmeldung :-)
Gast

#8

19.10.2007, 10:58

manchmal hilft auch einfach das Internet weiter. Manche Mandanten oder Gegner müssen ja immer ne homepage haben und da steht dann ja oft die richtige Firmenbezeichnung mit allem drum und dran drin
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#9

20.10.2007, 11:39

www.handelsregister.de sollte weiterhelfen
Nauja

#10

20.10.2007, 19:28

verwirrtesetwas hat geschrieben:Nun soll ich einen Mahnbescheid erstellen von einer Firma gegen eine andere Firma bzgl. einer nichtbezahlten Rechnung. Aber die Firmen haben beide kein Bezeichnung GmbH, GbR pp. wie mach ich das denn dann?
Ich stimme den anderen zu, wenn es tatsächlich nicht eine GmbH oder sonstwas ist (Du also dies bereits in Erfahrung gebracht hast), dann ist es eine Einzelfirma und Du kannst den Inhaber als Antragsgegner eintragen. Nur wenn e.K. hinter dem Firmenname steht, dann kannst Du die Fa. selbst eintragen und den Inhaber eben als Vertreter.
verwirrtesetwas hat geschrieben:Ich soll einen ZV-Kombi-Auftrag machen
VB + KFB ist vorhanden
Wie bring ich das denn ein bzw. unter?
1)
Ra-Micro (wie auch wohl die meisten anderen RA-Programme) hat ein entsprechendes Muster, da kannst Du nicht viel falsch machen, also keine Sorge.

2)
Du hast einen Vollstreckungsbescheid und einen Kostenfestsetzungsbeschluss? Dies ist zunächst mal eine seltene Kombination, aber selbstverständlich ist dies möglich.
Ich hatte bei RA-Micro die HF gem. VB als HF gebucht, die Nebenford. als "festgesetzte Kosten", wenn Zinsen als Beträge genannt wurden, habe ich sie als "weitere Zinsen" ins FoKo gebucht, den KFB habe ich als "festgesetzte Kosten" eingetragen. Vergiss nicht die weiter entstehenden Zinsen anzugeben (5% über Basiszins ab ...).

Schon kannste mit der ZV loslegen :wink:
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