ZV GmbH & Co. KG

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Day
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#1

17.05.2006, 10:09

sodele erstmal wünsche ich euch einen schönen guten morgen...

steh mal wieders voll aufm schlauch (ganz normal bei mir :lol: )
also folgendes: hab nen Kfb, vollstreckbare ausfertigung. unser mandant GmbH, gegner GmbH & Co KG. nun soll ich unsere kosten aus dem KfB bei gegner vollstrecken. soweit so gut.

chef will ne Zv machen. meine frage nun: kann ich da einen ganz normalen ZV-Auftrag machen, mit genauer bezeichnung dann logischerweise? oder geht ein normaler ZV-Auftrag net, weil gegner Firma ist? ich meine, da war mal irgendwas.

Hüüüüüülfe!!!! :shock:
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dundine
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#2

17.05.2006, 10:14

ich bin mir nicht 100 % sicher aber normaler zv-auftrag müsste reichen, darfst halt nur nicht vergessen, den entsprechenden geschäftsführer der gmbh & co kg aufzuführen. aber müsste ja soweit im kfb stehen...
evelyn m.
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#3

17.05.2006, 10:39

100% sicher: ganz normaler vollstreckungsauftrag, auch kombi-auftrag möglich.

@dundine: gmbh & co kg wird nicht von geschäftsführern vertreten, sondern von der gmbh und diese von geschäftsführer/n :wink:
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
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Day
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#4

17.05.2006, 10:44

dankeschöööön euch beiden... hab jetzt einen ganz normalen ZV-auftrag gemacht und dann dürfte nun nichts mehr schief gehen.

ähhhmm evelyn, wie ist das dann mit der ev-abgabe in meinem fall? damit ichs gleich weiß, falls das hier passieren sollte. :lol: muss dann der geschäftsführer die ev abgeben?
evelyn m.
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#5

17.05.2006, 10:48

genau, der (allein vertretungsberechtigte) oder die (gemeinsam vertretungsberechtigten) geschäftsführer der gmbh müssen die ev für die gmbh & co kg abgeben - aber das musst du in deinen antrag nicht rein schreiben, das läuft alles sozusagen "automatisch" ab, der gv weiss da schon bescheid, was er zu tun hat.

viel glück!
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
Bärchen

#6

17.05.2006, 11:10

Ich schließe mich da voll und ganz an.

ZV-Auftrag (evtl. kombi) mit der Bezeichnung der GmbH & Co. KG + Komplementär + GF an den GV für die GmbH & Co. KG.

Die können ja auch die eV abgeben (der GF für die GmbH und die GmbH für die GmbH & Co. KG). Haben wir hier schon ganz oft gemacht. Aber habt ihr denn nirgendwo eine Bankverbindung. Es reicht ja aus, wenn ihr wisst, dass die z.B. bei der Sparkasse ist. Eine Kontonummer braucht ihr ja nicht unbedingt. Das bringt viel mehr was und geht auch viel schneller. Manchmal haben die eigenen Mandanten ja eine Bankverbindung, geben die aber dem RA nicht, weil sie es nicht für nötig halten.

Gruß Nina
Andreas

#7

17.05.2006, 11:36

Schließe mich da den bisherigen Antworten an. ZV-EV geht, ganz normal. Aber eine Kontenpfändung ist gerade bei Firmen viel effektiver, die kriegen dicke Dampf von ihrer Bank dann.
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Day
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#8

17.05.2006, 12:31

denke ich auch andreas, dass eine kontopfändung effektiver wäre. hab auch 2 konten, wo ich schonmal ne pfändung gemacht habe, und dann prompt bezahlt wurde.

aber cheffe ist halt der ansicht, dass ich den GV vorbeischicken soll, die würden auf jeden fall zahlen. tja was soll man da noch sagen? :roll:

grüssle
Andreas

#9

17.05.2006, 12:33

...daß manche Anwälte nicht über die durchzuführenden Maßnahmen in ZV-Sachen entscheiden sollten ?

:wink:
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#10

17.05.2006, 12:48

ich schmeiß mich wech... :sekt
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