ZV bei einer GmbH mit undurchsichtigen Angewohnheiten
Verfasst: 24.08.2005, 11:58
Hallo an alle,
ich habe da mal wieder ein oder zwei kleine Fragen:
Folgende Situation:
Unsere Mandantin ist ehemalige AN bei der Schuldnerin. Die Schuldnerin hat laut Handelsregister ihren Sitz in der Straße A und eine Filiale Nord in der Straße B, die nicht im HR eingetragen, aber auf dem Briefpapier, so auch auf der Kündigung unserer Mandantin, da war die Straße A gar nicht erwähnt, sondern nur Straße B mit dem Vermerk Filiale Nord. Wir konnten das Gericht davon überzeugen, dass das Urteil auf Straße B ausgestellt wird im Rubrum, da sich in Straße A keiner mehr befindet, obwohl dies von der Gegenseite vehement bestritten wird.
Wir haben die Gegenseite zur Erfüllung der aus dem Urteil hervorgehenden Verpflichtungen unter Fristsetzung bis 01.09. aufgefordert, aber wir befürchten, dass dies unerhört bleibt. Wir werden wohl um die ZV nicht herumkommen. Das Problem ist, dass zwei verschiedene AG zuständig sind. Nun ist die Frage an welches AG soll ich den PfÜB-Antrag schicken, da der GF garantiert behaupten wird, dass er in Straße B keine Filiale betreibt, obwohl er dort sein "Büro" hat. Nächstes Problem wird dann sein, dass in Straße B höchstwahrscheinlich nur der Name einer anderen Firma der Firmengruppe oder der Firmengruppe am Briefkasten stehen wird und der GV dann vermutlich monieren wird, dass er nicht zustellen kann oder ist das nicht so tragisch, solange an den Drittschuldner zugestellt wird und dieser leistet.
Die zweite Frage ist eher eine kleinere und denke mal eher unbedeutend in diesem Zusammenhang:
Durch das Urteil wurden der Klägerin Gehaltsbestandteile, die sie zuvor monatlich an die Firma gezahlt hatte um einen Laptop zu erhalten, diesen aber nie zu Gesicht bekommen hat, zugesprochen nebst 5 % Zinsen über dem Basiszins seit den jeweiligen Zahlungen (insgesamt 6 Raten). Außerdem standen noch zwei volle Monatsgehälter aus, die ebenfalls mit 5 % über dem Basiszins zu verzinsen sind. Kann ich die Hauptforderungen einfach immer wieder zusammenrechnen und dann jeweils verzinsen (Variante 1) oder muss ich jede Hauptforderung einzeln verzinsen (Variante 2). Die Verzinsung läuft immer über einen kompletten Monat, eh eine neue Hauptforderung dazukommt. Oder kann ich wählen, wie ich verzinse, da der Zinssatz immer der gleiche ist?
Vorab schon einmal für die hoffentlich hilfreichen Antworten.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja :
ich habe da mal wieder ein oder zwei kleine Fragen:
Folgende Situation:
Unsere Mandantin ist ehemalige AN bei der Schuldnerin. Die Schuldnerin hat laut Handelsregister ihren Sitz in der Straße A und eine Filiale Nord in der Straße B, die nicht im HR eingetragen, aber auf dem Briefpapier, so auch auf der Kündigung unserer Mandantin, da war die Straße A gar nicht erwähnt, sondern nur Straße B mit dem Vermerk Filiale Nord. Wir konnten das Gericht davon überzeugen, dass das Urteil auf Straße B ausgestellt wird im Rubrum, da sich in Straße A keiner mehr befindet, obwohl dies von der Gegenseite vehement bestritten wird.
Wir haben die Gegenseite zur Erfüllung der aus dem Urteil hervorgehenden Verpflichtungen unter Fristsetzung bis 01.09. aufgefordert, aber wir befürchten, dass dies unerhört bleibt. Wir werden wohl um die ZV nicht herumkommen. Das Problem ist, dass zwei verschiedene AG zuständig sind. Nun ist die Frage an welches AG soll ich den PfÜB-Antrag schicken, da der GF garantiert behaupten wird, dass er in Straße B keine Filiale betreibt, obwohl er dort sein "Büro" hat. Nächstes Problem wird dann sein, dass in Straße B höchstwahrscheinlich nur der Name einer anderen Firma der Firmengruppe oder der Firmengruppe am Briefkasten stehen wird und der GV dann vermutlich monieren wird, dass er nicht zustellen kann oder ist das nicht so tragisch, solange an den Drittschuldner zugestellt wird und dieser leistet.
Die zweite Frage ist eher eine kleinere und denke mal eher unbedeutend in diesem Zusammenhang:
Durch das Urteil wurden der Klägerin Gehaltsbestandteile, die sie zuvor monatlich an die Firma gezahlt hatte um einen Laptop zu erhalten, diesen aber nie zu Gesicht bekommen hat, zugesprochen nebst 5 % Zinsen über dem Basiszins seit den jeweiligen Zahlungen (insgesamt 6 Raten). Außerdem standen noch zwei volle Monatsgehälter aus, die ebenfalls mit 5 % über dem Basiszins zu verzinsen sind. Kann ich die Hauptforderungen einfach immer wieder zusammenrechnen und dann jeweils verzinsen (Variante 1) oder muss ich jede Hauptforderung einzeln verzinsen (Variante 2). Die Verzinsung läuft immer über einen kompletten Monat, eh eine neue Hauptforderung dazukommt. Oder kann ich wählen, wie ich verzinse, da der Zinssatz immer der gleiche ist?
Vorab schon einmal für die hoffentlich hilfreichen Antworten.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja :