ZV bei einer GmbH mit undurchsichtigen Angewohnheiten

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#1

24.08.2005, 11:58

Hallo an alle, :)

ich habe da mal wieder ein oder zwei kleine Fragen: :D

Folgende Situation:

Unsere Mandantin ist ehemalige AN bei der Schuldnerin. Die Schuldnerin hat laut Handelsregister ihren Sitz in der Straße A und eine Filiale Nord in der Straße B, die nicht im HR eingetragen, aber auf dem Briefpapier, so auch auf der Kündigung unserer Mandantin, da war die Straße A gar nicht erwähnt, sondern nur Straße B mit dem Vermerk Filiale Nord. Wir konnten das Gericht davon überzeugen, dass das Urteil auf Straße B ausgestellt wird im Rubrum, da sich in Straße A keiner mehr befindet, obwohl dies von der Gegenseite vehement bestritten wird.

Wir haben die Gegenseite zur Erfüllung der aus dem Urteil hervorgehenden Verpflichtungen unter Fristsetzung bis 01.09. aufgefordert, aber wir befürchten, dass dies unerhört bleibt. Wir werden wohl um die ZV nicht herumkommen. Das Problem ist, dass zwei verschiedene AG zuständig sind. Nun ist die Frage an welches AG soll ich den PfÜB-Antrag schicken, da der GF garantiert behaupten wird, dass er in Straße B keine Filiale betreibt, obwohl er dort sein "Büro" hat. Nächstes Problem wird dann sein, dass in Straße B höchstwahrscheinlich nur der Name einer anderen Firma der Firmengruppe oder der Firmengruppe am Briefkasten stehen wird und der GV dann vermutlich monieren wird, dass er nicht zustellen kann oder ist das nicht so tragisch, solange an den Drittschuldner zugestellt wird und dieser leistet. :?:

Die zweite Frage ist eher eine kleinere und denke mal eher unbedeutend in diesem Zusammenhang:

Durch das Urteil wurden der Klägerin Gehaltsbestandteile, die sie zuvor monatlich an die Firma gezahlt hatte um einen Laptop zu erhalten, diesen aber nie zu Gesicht bekommen hat, zugesprochen nebst 5 % Zinsen über dem Basiszins seit den jeweiligen Zahlungen (insgesamt 6 Raten). Außerdem standen noch zwei volle Monatsgehälter aus, die ebenfalls mit 5 % über dem Basiszins zu verzinsen sind. Kann ich die Hauptforderungen einfach immer wieder zusammenrechnen und dann jeweils verzinsen (Variante 1) oder muss ich jede Hauptforderung einzeln verzinsen (Variante 2). Die Verzinsung läuft immer über einen kompletten Monat, eh eine neue Hauptforderung dazukommt. Oder kann ich wählen, wie ich verzinse, da der Zinssatz immer der gleiche ist?

Vorab schon einmal :thx für die hoffentlich hilfreichen Antworten.

Liebe Grüße :lol: aus Berlin

Katja :pcwink:
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#2

24.08.2005, 21:33

Hallo Katja,

ich würde das zustände Gericht für die im Rubrum genannte Anschrift nehmen. (Aus persönlichen Erfahrungen würde ich sagen, Du hast gerade die Wahl zwischen Charlottenburg und Wedding - das Problem hattte ich letztens erst) Das schlimmste, was passieren kann, ist wohl notfalls ein Verweisungsantrag an das zuständige Gericht. Natürlich kannst Du auch vorher bei einem Gericht anrufen und fragen, wie die es gerne hätten. Habe ich auch schon öfter gemacht (zumal das in Berlin für mich nicht immer ganz nachvollziehbar ist, welches Gericht gerade zuständig ist). Alternativ kannst Du Dich auch beim Gericht erkundigen, welcher GV für die jeweilige Straße zuständig ist und den dann direkt fragen.

Was Deine zweite Frage betrifft: ich kann nur Variante 1 empfehlen, da der Zinssatz ja immer gleich ist. Letztendlich ist es aber egal, wie Du rechnest. In Summe kommst Du ja auf das gleiche Ergebnis.

Viele Grüße nach Berlin :wink2
Tanja
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#3

25.08.2005, 08:59

Hallo Tanja,

:thx für Deine schnelle Antwort.

Was die Zuständigkeiten in Berlin anbelangt, kann ich Dir den Kaupert für Berlin empfehlen, dort gibt es ein Straßenverzeichnis mit den entsprechend zuständigen Behörden und Gerichten. Kostet 13.90 EUR.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :pc
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#4

25.08.2005, 09:13

Hallo Katja,

Danke für den Tipp. Soooo viel haben wir leider nicht mit Berlin zu tun, :heul dass ich gegenüber meiner Kollegen den Wahnsinnsbetrag von 13,90 Euro begründen könnten. Wenn es um Anschaffungen für die Juristen geht, wäre das ja gar kein Problem - aber für mich??? Na ja, ich weiß ja jetzt, an wen ich mich wenden kann, wenn ich Fragen zu Berlin habe :prost

Liebe Grüße aus Paderborn

Tanja
Viele Grüße

ich
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#5

25.08.2005, 09:55

Hallo Tanja,

kannst Du gerne immer machen, ich schaue in der Regel immer von Mo bis Do regelmäßig tagsüber vorbei. :lol:

Freitags habe ich frei, da kommt es dann immer darauf an, ob ich zu Hause am PC sitze oder eben nicht, ebenso auch am Wochenende.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :pc
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#6

25.08.2005, 10:48

Hi Katja,

das war jetzt ein Fehler ;-)!
Ich bin nämlich so frech und komme notfalls auch noch auf Dein Angebot zurück.

Liebe Grüße ins schöne Berlin

Tanja
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#7

25.08.2005, 11:27

Hi Tanja,

ist kein Problem. Ich helfe Dir gerne weiter.
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#8

20.09.2005, 11:27

So hallo an alle,

ich will euch jetzt mal einen kleinen Zwischenstand der ZV geben:

Nach Ausbringung der Vorpfändung (12.09.) wurde urplötzlich ganz schnell gezahlt, man ist wohl doch auf das Geschäftskonto angewiesen. Ich konnte somit PfÜB zurücknehmen.

Nun geht es in die zweite Runde wegen der Arbeitspapiere. Bin mal echt gespannt, was da noch auf uns zukommt. (Habe hier zu auch noch eine Frage, mache dafür aber einen neuen Thread auf) Frist war hier auch der 01.09.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :pc
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#9

20.09.2005, 12:03

Hallo Katja,

tja, Wunder gibt es immer wieder - spätestens, wenn es an das Bankkonto geht! Versteh ich gar nicht ;-)

Ich geh dann jetzt mal schauen, ob ich zu der 2. Runde was sagen kann.
Viele Grüße

ich
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