Gebühr für vorl. Zahlungsverbot ohne Pfüb ?

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Pauline007
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#1

16.05.2006, 16:03

Hallo Leute.

Kann man eine GEbühr für ein ZAhlungsverbot berechnen, wenn kein Pfüb nachgeht ? Wir haben hier ein vorl. ZAhlungsverbot erteilt und zustellen lassen und SCh. sicherte dann zahlung zu die er dann auch leistete. Pfüb also nicht mehr notwendig. Kann ich jetzt eine 0,3 berechnen oder nur wenn pfüb auch raus wäre ?
ole.jacob
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#2

16.05.2006, 16:09

Ich meine schon, dass du die Gebühr für die Vorpfändung bekommst. Du würdest sie nur nicht extra bekommen, wenn ihr den Pfüb auch noch gemacht hättet, da es mit diesem eine gebührenrechtliche Angelegenheit darstellt. Da der Pfüb allerdings nicht beantragt wurde, habt ihr euch ja dafür keine Gebühr "verdient".

So steht das auch im RVG für Anfänger (Enders) Rd-Nr. 1686, 12. Auflage
Pauline007
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#3

16.05.2006, 16:11

Danke für die schnelle Hilfe. Ich war mir jetzt nicht mehr sicher ...
:dance

Gruß Pauline
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Day
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#4

16.05.2006, 16:13

hi pauline007,
stimme beaP voll und ganz zu. habs so eben auch in der RVG für Anfänger gelesen. Ich liebe dieses Buch :andiearbeit
evelyn m.
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#5

16.05.2006, 17:18

hallo day,

schön, mal jemand aus der gegend zu entdecken. :welcome
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
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wifey
...ist hier unabkömmlich !
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#6

16.05.2006, 22:32

und von mir gibt's auch noch ein :zustimm (ganz ohne RVG für Anfänger)
Viele Grüße

ich
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