Hallo Leute.
Kann man eine GEbühr für ein ZAhlungsverbot berechnen, wenn kein Pfüb nachgeht ? Wir haben hier ein vorl. ZAhlungsverbot erteilt und zustellen lassen und SCh. sicherte dann zahlung zu die er dann auch leistete. Pfüb also nicht mehr notwendig. Kann ich jetzt eine 0,3 berechnen oder nur wenn pfüb auch raus wäre ?
Gebühr für vorl. Zahlungsverbot ohne Pfüb ?
Ich meine schon, dass du die Gebühr für die Vorpfändung bekommst. Du würdest sie nur nicht extra bekommen, wenn ihr den Pfüb auch noch gemacht hättet, da es mit diesem eine gebührenrechtliche Angelegenheit darstellt. Da der Pfüb allerdings nicht beantragt wurde, habt ihr euch ja dafür keine Gebühr "verdient".
So steht das auch im RVG für Anfänger (Enders) Rd-Nr. 1686, 12. Auflage
So steht das auch im RVG für Anfänger (Enders) Rd-Nr. 1686, 12. Auflage
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Danke für die schnelle Hilfe. Ich war mir jetzt nicht mehr sicher ...
Gruß Pauline
Gruß Pauline