zuständiges Streitgericht

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evelyn m.
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#11

17.05.2006, 11:12

nina hat schon recht:

wenn du es nicht in die anlage aufnehmen willst, such dir eines aus :nachdenk
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
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Kathy
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#12

17.05.2006, 11:38

Aber wenn ich es in der ANlage aufnehmen würde, hätte ich ja zwei zuständige Streitgerichte, das kann doch unmöglich richtig sein.

Also das Gericht für den Ort, an dem die Leistungen unserer Mandantin durchgeführt worden sind wäre das AG Fürth, näher dran wäre allerdings eindeutig das AG Hersbruck.

Und unsere Mandantin - habe ich gerade gesehen - hat im Briefkopf stehen Gerichtsstand: Nürnberg, d. h. das wäre das AG Nürnberg.

Etz bin ich total verwirrt, aber ich gehe doch etz mal unter den Umständen davon aus, dass dann das AG Nürnberg gilt.

Aber ich hab da sowas in Erinnerung, dass die Gerichtsstandsvereinbarungen nur bei Kaufleuten untereinander gelten....

Da stellt sich die Frage, als was stuft man einen Kneipenpächter und den Eigentümer der Lokalität ein??? Sind das Unternehmer?

Ach mei, des is ma wieder son Fall, der mich total verwirrt.

Ich glaube ich denke zu viel,
MfG Kathy

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Kathy
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#13

17.05.2006, 13:07

Also ich hat mit meinem § da oben recht.

Es ist der vom ERfüllungsort, also AG Fürth.

Problem gelöst.

Nochmal :thx für die Antworten.
MfG Kathy

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