Also, vielleicht steh ich ja auch nur total auf dem Schlauch, aber ich hab hier nen MB mit zwei SChuldnern (Gesamtschuldner).
So, das Problem ist, dass für SChuldner A das AG Fürth zuständig ist und für SChuldner B das AG Hersbruck.
Wie ist des etz?
zuständiges Streitgericht
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um was für eine forderung gehts denn? z.b. bei wohnungsmiete ist ja das gericht, in dessen bezirk die vermietete laube steht, zuständig...
wenn so was nich existiert, mach am besten ne anlage zum antrag, das ist am sichersten.
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Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
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- Kathy
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Es geht um Werklohnforderung.
Ich kann ja a schlecht zwei Gerichte angeben.
Ne Anlage zum MB hab ich schon, weil meine Rechnungen nicht in die (großzügig mit drei Zeilen) vorhandenen Spalten passten, sind nämlich vier Rechnungen.
Ich hab irgendwo in meinen grauen Zellen irgendwas, was mir sagt, dass ich des eigentlich weiß, welches Gericht ich nehmen muss, nur leider ist das so weit hinten in meinem Kopf abgelegt, dass ich einfach nicht drauf komm.
Vielleicht komm ich ja heute noch drauf.
Ich kann ja a schlecht zwei Gerichte angeben.
Ne Anlage zum MB hab ich schon, weil meine Rechnungen nicht in die (großzügig mit drei Zeilen) vorhandenen Spalten passten, sind nämlich vier Rechnungen.
Ich hab irgendwo in meinen grauen Zellen irgendwas, was mir sagt, dass ich des eigentlich weiß, welches Gericht ich nehmen muss, nur leider ist das so weit hinten in meinem Kopf abgelegt, dass ich einfach nicht drauf komm.
Vielleicht komm ich ja heute noch drauf.
MfG Kathy
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§ 29
Wie wärs denn mit dem?
Unser Mandant hat ja im Wege des Werkvertrages Leistungen erbracht und zwar in der Kneipe von Schuldner A, der der Pächter dieser Lokalität ist.
Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts
(1) Für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist.
Wie wärs denn mit dem?
Unser Mandant hat ja im Wege des Werkvertrages Leistungen erbracht und zwar in der Kneipe von Schuldner A, der der Pächter dieser Lokalität ist.
Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts
(1) Für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist.
MfG Kathy
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Hi Kathy,
du willst doch einen MB erlassen lassen, soweit ich das richtig verstanden habe, dann ist doch das AG am Sitz des Antragstellers zuständig und kein anderes.
Oder liegt dein Problem darin, dass du nur ein AG als Streitgericht angeben kannst?
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
du willst doch einen MB erlassen lassen, soweit ich das richtig verstanden habe, dann ist doch das AG am Sitz des Antragstellers zuständig und kein anderes.
Oder liegt dein Problem darin, dass du nur ein AG als Streitgericht angeben kannst?
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
schau immer nach vorne, nie zurück
Die Berliner Luft [url]http://wetter.media2000.info[/url]
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Guten Morgen.
Generell hört sich der Vorschlag mit dem Sitz der Kneipe ganz gut an.
Meiner Erinnerung nach kann man, wenn man zwei Schuldner hat, sich ein Gericht ausuchen (am besten, welches näher an eure Kanzlei dran ist).
Wo das steht, weiß ich nicht mehr, aber ich habe da irgendsoetwas in Erinnerung.
Oder täusche ich mich?! Nö, ich glaube nicht. Ansonsten bitte darauf hinweisen.
Gruß Nina
Generell hört sich der Vorschlag mit dem Sitz der Kneipe ganz gut an.
Meiner Erinnerung nach kann man, wenn man zwei Schuldner hat, sich ein Gericht ausuchen (am besten, welches näher an eure Kanzlei dran ist).
Wo das steht, weiß ich nicht mehr, aber ich habe da irgendsoetwas in Erinnerung.
Oder täusche ich mich?! Nö, ich glaube nicht. Ansonsten bitte darauf hinweisen.
Gruß Nina
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für die Antworten.
Werde versuchen mich etz nochmal schlau zu machen und werde dann berichten.
PS: Ich hoffe doch ganz stark noch auf ne Meinung von Andreas....
und natürlich auch von anderen
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MfG Kathy
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