Wo wohnt mein Schuldner nur? SAMMELBEITRAG !

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Majo
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#81

27.05.2009, 10:07

wir schreiben das in etwa so:

Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen .......


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir stellen hiermit den Antrag auf

Einleitung und Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit Ausspruch eines Bußgeldes

gegen

.......

Begründung:

Ausweislich des in Kopie beigefügten Vollstreckungstitels des Amtsgerichts .......verfügen wir über eine titulierte Forderung gegenüber Herrn ........

Beweis: Vollstreckungstitel in Kopie

Am ...... hat eine Adressermittlung ergeben, dass Herr ....... aus ...... nach ....... verzogen ist.

Beweis: Ermittlungsergebnis vom .....

Durch uns wurde am ........ ein Zwangsvollstreckungsauftrag an diese Anschrift gerichtet.

Beweis: Kopie des Zwangsvollstreckungsauftrags

Durch den zuständigen Gerichtsvollzieher wurde uns mitgeteilt, dass Herr ........ amtsbe-kannt nach unbekannt verzogen ist. Anscheinend handelt es sich bei der bekannten Anschrift lediglich um eine Post- oder Meldeanschrift.

Beweis: Mitteilung des Gerichtsvollziehers

Eine weitere Adressermittlung führte zu keiner neuen Anschrift.

Beweis: Ermittlungsergebnis vom ......

Es ist daher vom Verstoß gegen das Bayerische Meldegesetz auszugehen.

Gleichzeitig beantragen wir die örtliche Ermittlung sowie die Benachrichtigung über das Er-mittlungsergebnis, das heißt bei Vorliegen einer aktuellen Wohnanschrift die Bekanntgabe an uns.

Die Übernahme der dafür anfallenden Kosten wird gleichzeitig zugesichert.
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Sprengmann
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#82

27.05.2009, 10:19

Danke für die prompte und hilfreiche Antwort!
Nur hab ich ein Problem, wir sind noch im Klageverfahren, ZV-Titel liegt noch nicht vor. Ich werd es trotzdem versuchen.
Grüße
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Kayusha
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#83

08.06.2009, 10:52

Hallo....

wir wollen einer GbR einen MB zustellen lassen. Haben eine EMA gemacht, und als Zustellanschrift die angegeben, die laut EMA zustellfähig ist. Nun kommt der Antrag auf MB mit einem Antrag auf Neuzustellung zurück mit Notiz Adressat sei nicht zu ermitteln. HÄ?

Wie finde ich nun raus wie ich zustellen lassen kann?

Dankeschööön...
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Kayusha
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#84

15.06.2009, 11:37

Weiß wirklich niemand einen Tipp?
Ich komm nicht weiter....

:oops:
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Phönix
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#85

15.06.2009, 11:52

@ Kayusha
Gibt es bei Eurer GbR nur einen Gesellschafter?
VG Phönix

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Da es für die Gesundheit föderlich ist, habe ich beschlossen glücklich zu sein.
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Kayusha
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#86

15.06.2009, 12:34

Nein, es gibt zwei Gesellschafter.
Ich überleg jetzt, ob ich zwei EMA'en machen soll, damit ich privat zustellen lassen kann.
Fällt Dir noch was Anderes ein?
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Phönix
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#87

15.06.2009, 12:47

Ich glaube, Dir bleibt gar nichts anderes übrig als die Zustellung privat...

Hat der Mandant vielleicht die Privat-Adressen? Sonst könntest Du evtl. auch noch mal googeln. Vielleicht solltest Du erstmal eine Anfrage beim zuständigen Gewerbeamt der Stadt machen. Ist manchmal günstiger und du erfährst dort vielleicht auch die Privat-Adressen der Gesellschafter...
VG Phönix

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Kayusha
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#88

15.06.2009, 13:02

Danke, Phönix!
Aber für die EMA'en reichen leider nicht nur die Namen...ich habe keine anderen Daten. Das mit der Gewerbeamtsanfrage (wieviel kostet die?) ist eine gute Idee....gibts da nen Standardtext?
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matta
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#89

15.06.2009, 13:02

@Kayusha
Würde auch beide privat zustellen lassen.

Die Privatadresse in der Gewerbeanmeldung muss nicht unbedingt aktuell sein. Kostengünstig ist auch bei der Post anzufragen, ob ein Nachsendeantrag gestellt wurde.
Phönix
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#90

15.06.2009, 13:05

Sorry, muß jetzt weg....(Sonst fährt meine Bahn ohne mich!)

Text mail ich Dir bei Bedarf morgen...
VG Phönix

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