Wo wohnt mein Schuldner nur? SAMMELBEITRAG !

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Haserl

#71

16.04.2009, 17:01

Hm, hab ich mir schon gedacht. OWi-Anzeige wird mir dann wohl auch nichts mehr bringen, wenn ich schon ne offizielle EMA bekommen hab, oder?
Detektei lohnt sich gar nicht bei dem Forderungsbetrag... :roll:
Auskunft aus der Schuldnerkartei werd ich noch in Betracht ziehen.

Danke trotzdem für deine Antwort! :)

Ja mich beschäftigt die ZV auch am Wochenende zu Hause - sogar an Ostern wie man sieht!
unni

#72

22.04.2009, 08:23

Guten Morgen,

hat jemand Erfahrung mit den Kosten für "supercheck" in der Kostenfestsetzung?

Konnt mir jetzt leider nicht alles durchlesen, also sollte die Frage schon gestellt bzw. beantwortet sein, möge mir man das jetzt schon verzeihen ;-)


Liebe Grüße Unni
secret72

#73

29.04.2009, 13:26

Ich würde die Kosten auf jeden Fall mal mit reinnehmen, unni. Mehr wie gestrichen werden können sie ja nicht.
Benutzeravatar
Majo
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1167
Registriert: 12.02.2007, 16:20
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Mittelfranken

#74

29.04.2009, 14:23

bis jetzt gab es bei uns keine Probleme. Wurde wie eine "normale" EMA immer akzeptiert.
Benutzeravatar
dutzi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 926
Registriert: 13.12.2007, 16:47
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Main-Spessart

#75

07.05.2009, 11:45

Hi
hätte gerade auch mal eine Frage.

Unser Schuldner war/ist im Knast, haben 2005 von JVA Mitteilung erhalten, dass Schuldner voraussichtlich 20.04.09 entlassen wird.
Wie bekomme ich nun die Adresse vom Schulnder raus?

Einfach mal bei JVA anrufen und schauen ob die etwas wissen?
Schöne Grüßle Bild

Bild
secret72

#76

07.05.2009, 11:53

Ich würde die Anschreiben und um Mitteilung der Entlassungsanschrift bitten.
Benutzeravatar
dutzi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 926
Registriert: 13.12.2007, 16:47
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Main-Spessart

#77

07.05.2009, 11:58

Hast du vielleicht evtl. ein Musteranschreiben wie so etwas auszusehen hat?
Hatte so etwas nämlich noch nie...
Schöne Grüßle Bild

Bild
alexandras
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 77
Registriert: 26.06.2008, 21:47
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: mainz
Kontaktdaten:

#78

07.05.2009, 13:46

eine bestimmte Form wird nicht gefordert. Kurz erklären, dass ihr eine Forderung gegen den ehemaligen Häftling habt, Titelkopie beifügen und weil ihr weiter gegen ihn vollstrecken wollt, bittet ihr um Bekanntgabe der Anschrift.
Benutzeravatar
dutzi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 926
Registriert: 13.12.2007, 16:47
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Main-Spessart

#79

07.05.2009, 14:14

Achso ok, Danke! :D
Schöne Grüßle Bild

Bild
Benutzeravatar
Sprengmann
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 305
Registriert: 28.10.2008, 11:03
Beruf: Refa
Software: ReNoStar

#80

27.05.2009, 09:56

Hallo,
Schuldner wurde zwangsgeräumt, neue Anschrift nicht bekannt, nur Wohnort, hat sich dort aber nicht angemeldet.
Ich soll jetzt Anzeige wegen Verstoßes gegen Meldegesetz und Antrag auf Abmeldung von Amts wegen stellen.
Hat jemand ggf. eine Textvorlage hierfür.
Danke im voraus und Grüße
Antworten