Kreditbearbeitungsgebühren

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Benutzeravatar
elise98de
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4834
Registriert: 05.05.2009, 16:13
Beruf: Refa
Software: Advoware
Wohnort: iTdA

#61

18.12.2014, 15:11

Für den 23.12. habe ich inzwischen 7 Akten als Frist für die Beantragung des MB drinstehen.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen

(Türkisches Sprichwort)


------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
pidellal
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 695
Registriert: 09.02.2007, 13:54
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Tönisvorst

#62

19.12.2014, 12:36

Wer ist der Gegner? Die Bank wo abgeschlossen wurde oder der Hauptsitz? Frage wurde weiter oben schon einmal von anderem user gestellt, aber nicht beantwortet (habe zumindest nichts gefunden). Vielen Dank vorab.
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#63

19.12.2014, 13:54

Hallo pidellal :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

www.foreno.de/foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Minimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 581
Registriert: 23.03.2010, 12:22
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#64

23.12.2014, 10:19

Hallo,

der Anspruch hängt von einer Gegenleistung ab, diese aber bereits erbracht ist..... Trifft das auch in diesem Fall zu? Ich glaub ich denk gerade bisschen quer :pfeif
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#65

23.12.2014, 11:12

Nein, der Anspruch hängt nicht von einer Gegenleistung ab. Der Anspruch beruht auf ungerechtfertigter Bereicherung.
Minimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 581
Registriert: 23.03.2010, 12:22
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#66

23.12.2014, 11:19

ok, danke
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#67

23.12.2014, 12:38

Sehe ich anders als Adora Belle. Ich kann mich nicht ungerechtfertigt bereichern, wenn ich nicht von einem anderen etwas erhalten habe. Hier sind die Bearbeitungsgebühren gezahlt und sollen erstattet werden, sodass da meiner Meinung nach durchaus die Leistung von einer Gegenleistung abhängt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Muschel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1157
Registriert: 01.06.2011, 11:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#68

23.12.2014, 13:34

Ich schließe mich Anahid an. Hab einen MB gegen Kreditinstitut gemacht (ungerechtfertigte Bereicherung) und angekreuzt, dass die Leistung von einer Gegenleistung abhängt und diese bereits erbracht ist. Monierung kam nicht, MB wurde so erlassen. Also wird er auch so korrekt sein.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#69

23.12.2014, 19:08

Welche Gegenleistung steht denn der Bearbeitungsgebühr gegenüber?

Dieses Kreuzchen ist für den Fall gedacht, dass eine unternehmerische Leistung erbracht wurde und die Gegenleistung, der Lohn dafür, per Mahnbescheid geltend gemacht werden muss. In dem Fall versichert man, dass man die eigene Leistung bereits ordnungsgemäß erbracht hat.

Bei einer ungerechtfertigten Bereicherung gibt es keine Gegenleistung. Sondern die Zahlung, die Gebühr, wurde ohne Rechtsgrund erbracht und wird deshalb zurück verlangt.

Und dass das Kreuzchen nicht moniert wird, heisst einfach nur, dass es in diesem Fall, nämlich bei der ungerechtfertigten Bereicherung, nicht relevant ist.
LuisaJL
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 481
Registriert: 24.06.2010, 10:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Eisenach

#70

30.12.2014, 09:41

Hallo, bei uns berufen sich jetzt einige Banken darauf, dass es sich bei dem Vertrag um einen Mietkaufvertrag handelt und hier die Bearbeitungsgebühren nicht zu erstatten sind.

Habt ihr sowas auch gehabt?
Antworten