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Re: Kreditbearbeitungsgebühren

Verfasst: 12.12.2014, 20:48
von Naturini
Ja genau ein neues Thema :-) Ich gucke mal nach vielen Dank! Hab das sonst immer anders gemacht...

Re: Kreditbearbeitungsgebühren

Verfasst: 13.12.2014, 11:21
von Schreibblitz
Hallo,

nochmal ne blöde Frage von mir: Ich hab jetzt für meine Schwester für einen Kredit aus dem Jahr 2011 das Musterschreiben aus dem Internet verwendet und will es morgen vorab per Fax an die Bank schicken.

Nachdem es ja jetzt ziemlich knapp ist, hab ich ne 10-Tages-Frist gesetzt (wurde in dem Musterbrief so vorgeschlagen). Nun will ich zudem die Einrede der Verjährung gleich mit abhaken und habe geschrieben:

Sollte eine Ausbezahlung binnen vorgenannter Frist nicht möglich sein, fordere ich Sie zum schriftlichen Verzicht auf die Einrede der Verjährung bis ebenfalls 24.12.2014 auf. Sollte die Verzichtserkälrung nicht binnen vorgenannter Frist vorliegen, wird die Forderung gerichtlich geltend gemacht.

Meint ihr, das passt so oder würdet ihr das anders schreiben?

Danke! LG

Re: Kreditbearbeitungsgebühren

Verfasst: 13.12.2014, 13:38
von Adora Belle
Sorry, aber das dürfte langsam in die Rechtsberatungsschiene laufen. ;)

Re: Kreditbearbeitungsgebühren

Verfasst: 13.12.2014, 17:11
von Pepples
So ist es. Es betrifft Dein persönliches Umfeld, also Rechtsberatung. Frag Deinen Chef. ;)

Re: Kreditbearbeitungsgebühren

Verfasst: 15.12.2014, 13:18
von Naturini
Kann mir jemand von euch sagen, ob ich im Mahnbescheid die Niederlassung angebe, die den Vertrag mit dem Mandanten gemacht hat oder den Hauptsitz?

Re: Kreditbearbeitungsgebühren

Verfasst: 15.12.2014, 16:54
von Toniontour
Ich würde auch die Bank anschreiben. Wir haben von denen sogar schon Verzicht auf die Verjährungseinredeschreiben bekommen...aufgrund der BGH Entscheidung geht bei denen eh gerade alles drunter und drüber ;-)

Re: Kreditbearbeitungsgebühren

Verfasst: 16.12.2014, 09:21
von *Refa*
Also die Postbank hat nun auch reagiert und sinngemäß mitgeteilt, dass (natürlich) viele Kunden die Erstattung verlangen, die Anfrage so schnell wie möglich bearbeitet und geprüft wird. Bei positivem Ergebnis (wovon ich ausgehe, da eindeutig), der Betrag erstattet wird, auch wenn sich die Prüfung bis in 2015 erstreckt. Außerdem verzichten sie auf die Einrede der Verjährung - vorausgesetzt, der Anspruch auf Erstattung war bei Eingang des Briefes noch nicht verjährt.

Re: Kreditbearbeitungsgebühren

Verfasst: 16.12.2014, 10:06
von Kati93
Ich hab eine Frage, stellt ihr wegen den Zinsen der Bearbeitungsgebühr einen MB oder reicht ihr Klage ein? Wir sind uns da nicht ganz sicher..

Re: Kreditbearbeitungsgebühren

Verfasst: 16.12.2014, 10:43
von Anahid
Kati93 hat geschrieben:Ich hab eine Frage, stellt ihr wegen den Zinsen der Bearbeitungsgebühr einen MB oder reicht ihr Klage ein? Wir sind uns da nicht ganz sicher..
Wie jetzt? Die Bearbeitungsgebühr wurde zurückgezahlt, es fehlen aber die Zinsen? Oder wie soll ich die Frage verstehen. :kopfkratz

Re: Kreditbearbeitungsgebühren

Verfasst: 16.12.2014, 10:56
von Kati93
Anahid hat geschrieben:
Kati93 hat geschrieben:Ich hab eine Frage, stellt ihr wegen den Zinsen der Bearbeitungsgebühr einen MB oder reicht ihr Klage ein? Wir sind uns da nicht ganz sicher..
Wie jetzt? Die Bearbeitungsgebühr wurde zurückgezahlt, es fehlen aber die Zinsen? Oder wie soll ich die Frage verstehen. :kopfkratz

Ja genau, nur die Zinsen fehlen noch :mrgreen: