Pfändung Mietkaution

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jenniver
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#41

20.06.2008, 20:34

rena hat geschrieben:Und wenn die Kaution die ARGE gezahlt haben sollte??
Dann kannste die nicht pfänden.
triena
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#42

26.09.2011, 12:46

Hey,

hätte da auch mal eine Frage zu Kaution auf Sparbuch.

Unser Mandant ist der Vermieter, es bestehen noch Mietrückstände, Mieterin ist bereits ausgezogen und regt sich überhaupt nicht. Titel vorhanden. Vermieter hat Sparbuch mit Mietkaution, welches auf Mieterin ausgestellt ist. Jetzt möchten wir die Mietkaution pfänden. Wie gehe ich da vor? Einfach Pfüb und dann den Vermeiter als Gläubiger und Drittschuldner angeben? (klingt irgendwie komisch)

Zweites Problem: Wir haben schon einen ZVA gemacht, Auftrag und Titel noch bei GVZ, der einfach nicht in die Hufe kommt. Dieser meinte dann, man könne ja den Pfüb einfach parallel machen. Wie denn ohne Titel? Den hat er ja.

Sorry, bin Neuling. Kann mir jemand helfen?

LG triena
Ernie

#43

26.09.2011, 13:40

Wie wäre es denn damit: Euer Mandant (Vermieter) erklärt einfach die Aufrechnung aus dem Kautionssparbuch mit seinen aus dem Mietverhältnis begründeten Ansprüchen.
triena
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#44

27.09.2011, 11:43

gegenüber der Bank oder wie? und das reicht dann und er kriegt die Kohle!? :shock: also keine Pfändung.
triena
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#45

28.09.2011, 16:26

bitte bitte noch schnell diese letzte Bestätigung. Muss die Sache diese Woche noch raushauen.

Danke schon mal im Voraus!

LG Triena :wink:
NieKohle
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#46

08.11.2012, 16:28

Halli Hallo,

ich hab da auch mal eine Frage zum Thema Mietkaution pfänden:

Folgender Sachverhalt:

Meine Vorgängerin hat einen PfüB erwirkt. Dieser wurde dem Drittschulder/Vermieter zugestellt.
Der DS meldet sich jetzt und sagt, er sei für die Schulden seiner Mieter nicht verantwortlich und sieht die Forderung als nicht begründet an. Außerdem müsste die Kaution für evtl. Renovierungszwecke verwandt werden.

Welche Möglichkeiten hab ich jetzt?

Danke schon mal im Voraus.
LG
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Anahid
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#47

09.11.2012, 12:40

Du kannst den Drittschuldner darauf hinweisen, dass die Mietkaution für den Fall, dass sie eben nicht für Renovierungen verwandt wird, sondern an den Schuldner auszuzahlen wäre, eben nicht an diesen, sondern an Euch auszuzahlen ist.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
brinamo
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#48

21.01.2013, 10:50

Hallo,
zu diesem Thema hätte ich auch mal eine Frage:

Ich habe vor ein paar Monaten die Mietkaution gepfändet. Gemäß Drittschuldnererklärung wohnt der Schuldner zusammen mit seiner Freundin in der Wohnung. Beide stehen im Mietvertrag. Die Mietkaution in Höhe von 800,- € wurde dem Vermieter von der Freundin des Schuldners in bar übergeben.

Heute ruft mich der Vermieter an und teilt mit, dass der Schuldner die volle Mietkaution wieder haben will, da diese vollständig von seiner Freundin gezahlt wurde. Würden uns nicht 400,- € zustehen?? Von wem letztendlich das Geld kam ist nicht nachvollziehbar. Wenn beide im Mietvertrag stehen, müssten dann beide Mieter nicht den hälftigen Anteil erstattet bekommen??

Leider hatte ich so einen Fall noch nicht und an meine Chefin komme ich grad nicht ran. Hat jemand einen schnellen Rat??

Vielen Dank
LG
samsara
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#49

21.01.2013, 11:13

Was denn jetzt?
Die Mietkaution in Höhe von 800,- € wurde dem Vermieter von der Freundin des Schuldners in bar übergeben
oder
Von wem letztendlich das Geld kam ist nicht nachvollziehbar
brinamo
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#50

21.01.2013, 13:36

Naja, das Geld wurde von der Freundin des Schuldners bar übergeben, wo diese wiederum das Geld herhatte ist nicht nachvollziehbar. Ist im enteffekt wohl auch nicht wichtig. Sorry, war wohl etwas irreführend.
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