Dann werde ich das auch so machen.JSanny hat geschrieben:Wir haben hier entschieden, lediglich die Bearbeitungsgebühr nebst 5 PP über seit Vetragsunterschrift geltend zu machen im MB. Die Rückrechnung usw. wird sich bei kleineren Beträgen wohl auch kaum lohnen, wenn man die Arbeit der Neuberechnung mal berücksichtigt.
Kreditbearbeitungsgebühren
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Hat schon jemand mit der Postbank zu tun gehabt und weiß wie die reagieren?
Ich habe für meinen Mann die Postbank angeschrieben, keine Reaktion. Vor ein paar Tagen nun nochmal mit letzter Frist zum 15.12., bislang: nix.
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Von der Santander kann ich berichten, dass die zahlen wollen. Dauert aber natürlich. Die Sparda-Bank will einen Nachweis über die Zahlung der Bearbeitungsgebühren.
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Bei denen warte ich auch. Wir haben mal angerufen und gefragt, da kam nur "wird nächste Woche bearbeitet".ConnyJ hat geschrieben:Hat schon jemand mit der Postbank zu tun gehabt und weiß wie die reagieren?
Ich habe für meinen Mann die Postbank angeschrieben, keine Reaktion. Vor ein paar Tagen nun nochmal mit letzter Frist zum 15.12., bislang: nix.
Wenn bis Montag nichts da ist, mach ich den Mahnbescheid.
Ich habe fast das Gefühl, dass die nur auf die Verjährung warten.
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Ja, aber das mit den Dauern ist ja das Problem. Wahrscheinlich warten die auch nur, bis sie sich auf die Verjährung berufen können. Also ich hab jetzt MB rausgeschickt gegen Santander. Sicher ist sicher!Ciara hat geschrieben:Von der Santander kann ich berichten, dass die zahlen wollen. Dauert aber natürlich. Die Sparda-Bank will einen Nachweis über die Zahlung der Bearbeitungsgebühren.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
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Haben die mal was von § 367 BGB gehört? Würde damit argumentiere, dass erst die Kosten (hier dann die Bearbeitungsgebühren) getilgt werden, ehe es an die Hauptforderung selbst geht. Und selbst wenn die sich dann noch quer stellen, würde ich es vielleicht mit nem Freistellungsauftrag versuchen...Ciara hat geschrieben: Die Sparda-Bank will einen Nachweis über die Zahlung der Bearbeitungsgebühren.
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Ich habe die dezent darauf hingewiesen, dass die Bearbeitungsgebühren bereits bei der Auszahlung abgezogen wurden.Tine Dea hat geschrieben:Haben die mal was von § 367 BGB gehört? Würde damit argumentiere, dass erst die Kosten (hier dann die Bearbeitungsgebühren) getilgt werden, ehe es an die Hauptforderung selbst geht. Und selbst wenn die sich dann noch quer stellen, würde ich es vielleicht mit nem Freistellungsauftrag versuchen...Ciara hat geschrieben: Die Sparda-Bank will einen Nachweis über die Zahlung der Bearbeitungsgebühren.
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Na das ist ja noch besser....Ciara hat geschrieben:Ich habe die dezent darauf hingewiesen, dass die Bearbeitungsgebühren bereits bei der Auszahlung abgezogen wurden.
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