Gegenseite rückt KFB nicht raus!

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Liesel
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#31

18.10.2012, 17:42

Wieso kann er aus dem AU nicht vollstrecken?
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#32

18.10.2012, 17:45

Na ja darauf haben wir nachweislich gezahlt, den Titel hat er uns nur nicht herausgegeben. Sollte er hieraus vollstrecken, könnten wir Erinnerung dagegen einlegen.

Edit: Mir ist auch klar, dass unsere Mandantschaft das zu zahlen hat. Mein Anwalt und ich fragen uns nur, ob er so schnell überhaupt vollstrecken kann oder eigentlich erst einmal eine zweite vollstreckbare Ausfertigung des KFB beantragen müsste.
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#33

18.10.2012, 17:50

Wurde denn die Zahlung mit definitiver Zahlungsbestimmung geleistet?
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#34

18.10.2012, 17:51

Also die Zahlungen auf das AU erfolgten, gab es noch keinen KFA bzw. KFB.
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#35

18.10.2012, 17:56

Hm, jetzt stellt sich die Frage, ob ich die Zahlung auf zu erwartende Kosten verrechnen kann. Es stand ja definitiv fest, daß er die Kosten zu tragen hatte.
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#36

18.10.2012, 17:57

Das ist es ja. Ich könnte mir auch vorstellen, dass die auf jeden Fall eine zweite vollstreckbare Ausfertigung bekommen würden.
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#37

18.10.2012, 18:04

Und warum zahlt der Mandant nicht, wenn er weiß, daß es berechtigt ist???
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#38

18.10.2012, 19:24

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, hat euer Mdt. einen Teil gezahlt, einen Teil noch nicht. Die GS hat die Zahlung auf den KFB verrechnet, dieser ist erledigt und wurde entwertet herausgegeben (Verrechnung nach § 365 BGB). Somit ist also noch ein (Rest?)Betrag aus dem AU offen. Und aus diesem kann, zumindest so wie ich das verstanden habe, durchaus noch vollstreckt werden, da nicht komplett bezahlt und auch noch nicht als entwertet herausgegeben

Sollte doch schon alles bezahlt worden sein, müsste euer Mdt. die Zahlungen nachweisen, damit die GS das prüfen und ihr Foko ggf. entsprechend anpassen kann.

2. Seite erst jetzt gesehen :oops:
Wieso kommst du darauf, dass die GS einen 2. Vollstreckbare braucht? Er hat das AU doch noch und dieses ist nicht vollständig bezahlt also kann daraus auch vollstreckt werden.
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#39

19.10.2012, 08:15

Ah man sollte manchmal besser schauen. :pfeif

Der KFB wurde am 23.07. zugestellt. Die Zahlung ist am 24.07. erfolgt. Da der Mandant sicherlich keine Zahlungsbestimmung angegeben hat, kann es auf die Kosten des KFB verrechnet werden.

@Liesel: Weil der Mandant etwas eigenartig ist und sich versucht aus allem rauszuwinden. :evil:

Edit: Das Problem, was die Gegenseite jedoch haben wird, ist das die vorgerichtlichen Kosten im AU (rund 1.030,00 EUR + Zinsen) geringer sind, als die im KFB (rund 1.120,00 EUR+Zinsen). Sollte eine Verrechnung auf den KFB erfolgt sein, hat die Gegenseite jetzt noch einen höheren Betrag, als wie sie aus dem AU vollstrecken kann. Nach Verrechnung der Zahlung ist jetzt noch eine Forderung aus dem KFB von rund 90 EUR und halt die vorgerichtlichen Kosten aus dem AU.
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#40

19.10.2012, 09:19

Da werden sie wohl im Zweifelsfall auf der Differenz sitzen bleiben. Ich kann mir nicht vorstellen, daß man eine zweite vollstreckbare Ausfertigung des KfB erhält, wenn die erste Ausfertigung entwertet wurde.

Wir hatten mal das Problem, daß der Gegner zwar die festgesetzten Kosten nebst Zinsen komplett gezahlt hatte, aber unsere Gebühren für die Androhung nicht. Ich wollte diese dann nach 788 ZPO festsetzen lassen. Da wir aber den KfB schon an die Gegenseite übersandt hatten, habe ich keine Festsetzung mehr bekommen, da die Vorlage des Titels Voraussetzung ist. Das habe ich mir dann aber ganz schnell gemerkt. :oops:
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