Kontopfändung - Aber Kontoinhaber ist die Mutter

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blackcat
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#31

12.06.2007, 10:48

Zu meinem ersten Thema (Seite 1):

Die Bank hat mir jetzt folgende DS-Auskunft gegeben:

"Wir erkennen die gepfändete Forderung nicht als begründet an, da der Schuldner nicht mit uns in Geschäftsverbindung steht. Der Schuldner ist nicht Gläubiger des gepfändeten Kontos.
Die Vollmacht ist eine durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht, für einen anderen tätig zu werden und stellt kein pfändbares Vermögensrecht dar."

So viel also zur Kontenpfändung bei der Mutter. Jetzt weiß ich auch nicht mehr weiter...
Andreas

#32

12.06.2007, 10:56

Du solltest ja aber auch nicht das Konto der Mutter bei der Bank pfänden. Die Mutter ist Drittschuldnerin, zu pfänden sind die Ansprüche des Schuldners gegen seine Mutter als Drittschuldnerin auf Auszahlung der Beträge, die auf dem Konto der Drittschuldnerin für den Schuldner eingehen.
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#33

12.06.2007, 11:09

Und genau so habe ich es formuliert!

Nachdem die erste DS-Auskunft kam, in der gesagt wurde, dass Schuldner nicht Kontoinhaber ist, habe ich genau darauf noch einmal hingewiesen, dass wir die Herausgabe der Gelder des Schuldners auf dem Konto der Mutter pfänden!

Dann kam die DS-Erklärung, dass eine Vollmacht kein pfändbares Vermögensrecht darstelle...
Andreas

#34

12.06.2007, 11:27

Ja, du hast aber wohl die Bank als Drittschuldnerin eingesetzt. Der Schuldner hat doch aber einen Auszahlungsanspruch gegen die Mutter als Kontoinhaberin, nicht gegen die Bank :wink:
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#35

12.06.2007, 11:34

Mist :patsch

Und nu? Nochmal...?
Andreas

#36

12.06.2007, 11:46

Jawoll, nochmal den Spaß... aber diesmal mit Mutter als Drittschuldnerin :mrgreen:

Kannst auch gleich dazuschreiben in den Antrag:

"Die Drittschuldnerin wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem gepfändeten Anspruch nicht um die Pfändung von Arbeitseinkommen handelt, sondern um einen Auszahlungsanspruch des Schuldners an die Drittschuldnerin. Die Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO sind daher nicht zu berücksichtigen. Die Drittschuldnerin hat eingehende Beträge bis zur Tilgung der Gläubigerforderung in voller Höhe an die Gläubigerin auszuzahlen."

Diese Klarstellung wird vermutlich vom Gericht so dringelassen.
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#37

12.06.2007, 11:58

:zustimm

Du hast kein Recht auf das Konto nur die Mutter als Drittschuldnerin.
Hatte den gleichen Fall vor ein paar Wochen. Momentan liegt die Akte noch auf Wiedervorlage, weil wir uns immer noch nicht sicher sind ob ein Pfüb was bringt. Die Mutter wird die DS-Auskunft mit Sicherheit nicht geben und dann wäre eine Klage einzureichen ..... Kosten, Kosten, Kosten .....
Andreas

#38

12.06.2007, 12:03

Mir stellt sich grad die Frage, ob die DSin = Mutter sich nicht strafbar macht, wenn sie keine DSE abgibt und nicht zahlt.

Schließlich hat der Schuldner an Eides Statt versichert, daß sein Gehalt auf das Konto der Mutter geht, damit ist klar, daß er einen Auszahlungsanspruch insoweit hat. Wenn nun die Mutter die Pfändung einfach nicht beachtet, tut sie das m.E. vorsätzlich und schädigt so den Gläubiger.

Also gegen Frau Mama Strafanzeige wegen Verdacht des Betruges erstatten...

BTW: Traurig, daß man mittlerweile in (gefühlten) 50 % der Fälle ne Strafanzeige erstatten kann bzw. sogar muß, nur um die Schuldner zu bewegen, sich mal zu melden. Die werden irgendwie immer hartgesottener und es geht ihnen wohl fast alles am Allerwertesten vorbei...
StineP

#39

12.06.2007, 12:05

Wenn man keine DSE abgibt, macht man sich nicht strafbar. Aber sie macht sich Schadenersatzpflichtig.
Andreas

#40

12.06.2007, 12:33

Glückwunsch erst mal, Stine, zum 4.000ten Beitrag :wink:

Das mit dem strafbar machen sehe ich in dem Fall anders:

Es ist da durchaus eine Verbindung naheliegend, daß die Mutter keine Auszahlung vornimmt, um den Sohn / die Tochter (weiß grad nicht, welches Geschlecht) zu bevorteilen gegenüber dem Gläubiger. Und das tut sie bewußt.

Das läßt sich m.M.n. sehr wohl unter 263 StGB subsumieren.

Zwar mag die fehlende Abgabe der DSE für sich noch keine strafbare Handlung sein, aber das Ignorieren der Pfändung und das "damit jemand anderem einen Vorteil verschaffen und das Vermögen eines Dritten schädigen" schon.

Darauf würde ich es aber ankommen lassen und die Anzeige raushauen.
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