Pfändung Mietkaution

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Summerof77
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#31

15.02.2008, 22:16

Ja, und das geht eben nicht, wenn ich die zukünftigen Forderungen nicht mitpfände...ähnlich wie beim Notaranderkonto, wenn da noch nichts ist, dann kann nichts gepfändet werden und Pfändung gleich null...
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
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rena
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#32

19.06.2008, 08:34

Huhu,

könnte jemand evtl. einen Formulierungsvorschlag für das Ganze mal posten? :oops:
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rena
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#33

19.06.2008, 13:16

Wäre für Hilfe wirklich dankbar, wie dann der Pfüb aussehen müsste :(
FreddyB

#34

19.06.2008, 16:32

Hallo Ihr,

das mit der Mietkaution ist mir ja klar. Ich mach nen normalen PfÜb, schreib mit rein, dass ich das Sparbuch, wo die Kaution drauf ist haben will und auch künftige und vorherige Ansprüche usw incl. Zinsen. PfÜb-Gebühr sind ja die 15,00 EUR.

Mir ist aber auch ein Konto von der Schuldnerin bekannt, hier liegen aber Vorpfändungen mit ca. 800,00 € vor, Kontostand ist -180,00 €. Würde es gehen, dass ich beides in einem PfÜb mache? Hier hat das zwar wenig Sinn, aber ich würds einfach gern wissen. Kostet das dann 30,00 €?

Vielen Dank an Euch!
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Smilie
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#35

19.06.2008, 16:42

Klar kannst du beides in einen PfüB packen. Hast dann halt zwei Drittschuldner. Eigentlich müsste es dann bei 15,00 € Gerichstkosten bleiben aber guck mal in der Suchfunktion. Ich glaube, Immi hatte so ein Problem schon mal beschrieben.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
StineP

#37

19.06.2008, 17:25

rena hat geschrieben:Huhu,

könnte jemand evtl. einen Formulierungsvorschlag für das Ganze mal posten? :oops:
In der Suchfunktion findest du einiges:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=14673&highlight=
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rena
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#38

20.06.2008, 10:33

Smilie hat geschrieben:Klar kannst du beides in einen PfüB packen. Hast dann halt zwei Drittschuldner. Eigentlich müsste es dann bei 15,00 € Gerichstkosten bleiben aber guck mal in der Suchfunktion. Ich glaube, Immi hatte so ein Problem schon mal beschrieben.
Gibts dann auch 2x RA-Gebühren???? Eigentlich nicht oder?
StineP

#39

20.06.2008, 10:56

Im RVG-Kommentar <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 17. Auflage, VV 3309, RN 266 steht: "Wird die Pfändung mehrerer Forderungen desselben Schuldners gegen einen oder mehrerer Drittschuldner in einem einheitlichen Antrag beantragt, so handelt es sich um die gleiche Angelegenheit."
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rena
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#40

20.06.2008, 15:49

Du bist ein Schatz Stine!!

Wie ist das eigentlich mit der Pfändbarkeit, wenn unsere Schuldnerin und ihr Lebensgefährte im Mietvertrag stehen? Macht das einen Unterschied?

Und wenn die Kaution die ARGE gezahlt haben sollte??
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