Halte ich für nicht zielführend.
Ich denke, die ZV betrifft die Beitreibung der offenen Kaufsumme.
Die ZwaSiH stellt eine ZV-Maßnahme gegen den Eigentümer des Grundstücks dar und soll den Zugriff auf das Grundstück ermöglichen. Dabei handelt es sich aber mangels Zahlung der Kaufsumme eben nicht um den Schuldner. Warum also sollte der Gläubiger in sein eigenes Grundstück vollstrecken?
Praxis: Eintragung einer Zwangssicherungshypothek
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In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen
Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
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Genau, es soll die restliche Kaufsumme beigetrieben werden, aber da der Eigentumseintrag im Grundbuch erst erfolgen kann, wenn alles beglichen ist wird das ja dann nie etwas, weil ja nicht bezahlt wird. Der Gläubiger steht somit ziemlich dumm da und hat dann keine Möglichkeit, die Summe beizutreiben.