RA-Gebühren beim MB

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
StineP

#21

11.07.2007, 15:48

Hihi - ja, anfänglich sollt man vorsichtig sein......
Gast

#22

19.07.2007, 09:25

ist das jetzt so richtig wie zonnie das eingetragen hat?!
StineP

#23

19.07.2007, 09:40

Zonnie hat geschrieben:Puh, keine Ahnung, nur weiß ich, das das Forum hier grad meinen editierten Beitrag nicht anzeigt.

Ich glaub ich weiß nun wie das muss... Wollt nur mal eure Bestätigung haben. Der Wert ist € 235,88.
Wenn ich nun bei "sonstige Auslagen" 16,25 - Minderungsbetrag 3305 und bei "sonstige Nebenforderung" € 46,41 - Gebühr Nr. 2300 VV RVG eintrage, ist das dann richtig?
Das hier?? Ja.
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stein
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#24

19.07.2007, 22:10

Cool, so ein Programm.
Da wir keins haben, muss ich das alleine können.
Na, bei Fragen hab ich ja "mein Foreno Frageprogramm".
Gott sei dank.
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
StineP

#25

20.07.2007, 07:49

Genau - Tippst ein, bekommst direkt den Mahnbescheid von uns ausgefüllt *lach*
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yvonne26
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#26

20.07.2007, 10:53

Bei Euch wird das schon gemacht? Unser Mahngericht ist so überfordert damit, dass das bei uns noch nicht gemacht wird...
Lieben Gruß

Yvonne
Manu_75

#27

21.07.2007, 16:43

Meinst Du das Amtsgericht Wedding? Da hab ich ehrlich gesagt noch kein Problem gehabt.

Außerdem wurde dieses "Infoschreiben" ja von der Zentralen Koordinierungsstelle des Justizministeriums herausgegeben, so daß das für ALLE Mahngerichte gilt.
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stein
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#28

22.07.2007, 22:55

Genau - Tippst ein, bekommst direkt den Mahnbescheid von uns ausgefüllt *lach*
Ja, genau.
So habe ich ja erst wieder gelernt MB richtig auszufüllen.
Durch EUCH, meine RA.-Programme !!!!!
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#29

14.08.2007, 16:29

Meine lieben "RA-Programme"::pcwink
Ich bräuchte auch kurz bitte Hilfe. Seit der Änderung mit der Anrechnung habe ich keinen MB mehr gemacht:

Minderungsbetrag unter sonstige Nebenforderung eingeben, klar.

Die volle Geschäftsgebühr nebst Pauschale und MwSt auch mit rein, klar.

Aber: Die GG unter sonstige Nebenforderung oder auch als Hauptforderung mit Katalognummer 71? Ich meine, dass man es auch als HF eingeben kann. Aber ist das klug? Wegen der Erhöhung des Streitwerts meine ich? (Ach, im merke gerade, das ist bei diesem SW egal....)

Was sagt eure Erfahrung, wie sollte man es machen?
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Pepsi
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#30

15.08.2007, 09:03

das musst du so machen, wies dein Mahngericht akzeptiert, wenn dus nicht weißt einfach ausprobieren

aber mittlerweile gibts neue Formulare, sprich es gibt ein extra Kästchen unten bei den Nebenforderungen "außerger. Anwaltsvergütung" oder so ähnlich
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