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Verfasst: 19.06.2007, 15:24
von wifey
aber ich würde die Konto-Nummer im PfüB nicht angeben .... vielleicht gibt es ja noch mehrere Konten, die "ihm" gehören - oder auf denen beide eingetragen sind ....

:ichmussweg

Verfasst: 19.06.2007, 15:28
von StineP
Jepp - meist kann man davon ausgehen, dass (gerade wie im vorliegenden Fall), der Schuldner (hier womöglich allein) noch ein Konto betreibt. Das kann man ohne Angabe einer Kontonummer direkt mit in Beschlag nehmen.

Verfasst: 19.06.2007, 16:10
von Kathrin
in wie weit ist denn bei jetzt ein VZV nützlich, wenn ich weiß, dass momentan eine andere Kontopfändung läuft? Ich meine, es entstehen dadurch ja auch Zustellkosten in Höhe von 12,50 € für jede Zustellung des VZV, oder sehe ich das falsch?

Verfasst: 19.06.2007, 16:14
von tobik9
Beim VZV kannst du direkt zustellen lassen. Es wird noch durch das Gericht geprüft. Damit kann jemanden zuvor kommen, eventl. der Stadtkasse, falls die das noch nicht getan hat.

Vielleicht lügt er ja, ist bei Schuldner eigentlich normal :?

Verfasst: 19.06.2007, 16:15
von tobik9
sorry, ich meinte es wird nicht durch das Gericht geprüft.... :oops:

Verfasst: 19.06.2007, 16:28
von wifey
:zustimm ich hab da auch so einige Schuldner, die lügen ohne rot zu werden
Hatte nen ähnlichen Fall, Schuldner hatte sich verplappert, dass er ein Kto bei der XY BANK hat .... und hatte versucht zu retten mit der Aussage, dass das aber schon von nem anderen Gläubiger wg. Forderung i. h. v. 100.000 € .... VZV und PfÜB gemacht und ..... ERFOLG gehabt. Falls es noch nen anderen Gläubiger gab, war der höchstens an 2. Stelle :hurra